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Wichtigste Fragen klären

Leitfaden für Veranstaltungen in Jena

Öffentliche und privaten Veranstaltungen oder Feiern sind wieder erlaubt, aber mit speziellen Auflagen verbunden.
Öffentliche und privaten Veranstaltungen oder Feiern sind wieder erlaubt, aber mit speziellen Auflagen verbunden.
Foto: Stadt Jena/Jens Hauspurg
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Service-Gedanke: Um mühseliges Blättern in mitunter schwer verständlichen Verordnungen zu ersparen, stellt die Stadt Jena nun einen Leitfaden für Veranstalter und Veranstaltungen zur Verfügung.

Jena. Die Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 13. Juni 2020 ermöglicht öffentliche und privaten Veranstaltungen oder Feiern. Diese sind allerdings mit speziellen Auflagen verbunden.

Um die Einhaltung dieser Gebote zu erleichtern, haben JenaKultur, der Fachdienst Gesundheit und die Jenaer Wirtschaftsförderung gemeinsam einen „Leitfaden für Veranstalter und Veranstaltungen in Jena“ erstellt, in dem die wichtigsten Bestimmungen zusammenfasst und sortiert dargestellt werden.

Das Papier soll Veranstaltern in Jena helfen, möglichst schnell und übersichtlich die wichtigsten Fragen hinsichtlich der Durchführbarkeit von privaten, betrieblichen oder öffentlichen Veranstaltungen zu klären.



Alle Arten von Veranstaltungen werden aufgeführt, auf die Besonderheiten eingegangen und Mailadressen für Nachfragen gelistet. Zusätzlich wurde ein Formular zur Genehmigung einer Veranstaltung erarbeitet.

Der Leitfaden steht auf der städtischen Coronaseite (jena.de/corona) zum Download bereit.

Inwieweit sich Beschlüsse, wie die Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende Oktober, die die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin beschlossen haben, auf den Leitfaden auswirken, wird laut Oberbürgermeister Thomas Nitzsche derzeit beraten. In jedem Fall wird der Leitfaden, wenn notwendig, aktualisiert.

Quelle: Stadt Jena