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Aufgeklärt

Stadt Jena nimmt Stellung zum befürchteten Gartenrückbau

Blick auf die Gartenanlage unterhalb des Jenzigs.
Blick auf die Gartenanlage unterhalb des Jenzigs.
Foto: Michael Baumgarten
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Nachdem wir am 9.10.2014 im Beitrag: Landschaftsplan sieht Rückbau von Kleingärten in Jena vor kritische Leserstimmen seitens einiger Gartenbesitzer zur Informationspolitik der Stadt Jena laut werden ließen, nimmt die Stadt nun Stellung zum geplanten Rückbau von Gärten im Stadtgebiet.

Jena. Während Handzettel mit Informationen über den angeblich geplanten Rückbau von Kleingärten für Furore unter den Besitzern gesorgt hatten, erreichte auch uns ein solches Schreiben durch einen besorgten Gartenfreund. Da unser Artikel allerdings einen unvorhersehbaren Sturm auf die Abteilung Umweltschutz der Stadt Jena ausgelöst hat, bemühen wir uns jetzt um Aufklärung aller enstandenen Fragen.

Die Stadt Jena beantwortet nun die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich des Landschaftsplanes und des damit eventuell verbundenen Rückbau von Gärten:

1. Werden durch den Landschaftsplan-Entwurf unsere Gärten enteignet?

Nein!
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan der unteren Naturschutzbehörde (UNB). Er entfaltet nicht die Rechtskraft, private Grundstücke zu enteignen oder den Eigentümer oder Landnutzer zu zwingen, eine vorgegebene Nutzung durchzuführen oder einen Rückbau vorzunehmen. Eine Änderung der Nutzung ist nur möglich, wenn der Eigentümer der Nutzung zustimmt und es eine Übereinkunft zwischen Eigentümer und UNB gibt.

2. Wozu dient der Landschaftsplan?

Als Fachplan der UNB wird mit dem Landschaftsplan für das Stadtgebiet von Jena eine Planung für den Naturschutz und die Landschaftspflege vorgelegt. Dieser Plan stellt dar, was aus Naturschutzsicht auf bestimmten Flächen sinnvoll zu entwickeln wäre. Dazu wurden die Schutzgüter des Naturschutzes, wie Schutzgebiete, Biotope und Arten, Boden, Klima, Wasser, Geologie, Landschaft und Erholung, im Bestand, in den Konflikten und im Konzept in den vorliegenden 32 Karten betrachtet.

Wesentlich für die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind die Karten: B – Entwicklungskarte und A1 – Bestand.

Die Karte B stellt die Entwicklungsziele dar. Für die in dieser Karte vorhandenen „weißen Flächen“ schauen Sie bitte in der Karte A1 nach. Die weißen Flächen werden mit dem Bestandserhalt aus Karte A1 ausgefüllt.

3. Mein Grundstück liegt in der Gemarkung..., in der Flur..., Flurstück-Nr....?

Der Landschaftsplan wurde im Maßstab 1: 15.000 erstellt. Er ist nicht Flurstücks genau. Erst bei einem konkreten Vorhaben in einer entsprechenden Planung werden die genauen Grundstücke betrachtet.

4. Mein Garten liegt im Überschwemmungsgebiet – soll mir dieser jetzt entzogen werden?

Nein!
In der Karte B – Entwicklungskarte sind alle Gärten, die im Ü-Gebiet liegen ausgewiesen als „Suchraum für die Entwicklung von Auelebensräumen...“. Aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht ist es erstrebenswert, die Auelebensräume als Grünland bzw. naturnah bis hin zu Auwald zu entwickeln.

Diese Entwicklung wird seit dem ersten Landschaftsplan von 1993 angestrebt und ist auch im derzeit gültigen Landschaftsplan von 2003 dargestellt. Eine Umsetzung dieser Zielstellungen ist jedoch nur auf Flächen möglich, auf die ein Zugriff im Rahmen der Nutzung oder z.B. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich ist, wenn das Flächeneigentum vorliegt oder eine Vereinbarung mit Eigentümer und ggf. dem Nutzer getroffen wurde.

5. Welche Bedeutung besitzt im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan das Gartenentwicklungskonzept?

Das Gartenentwicklungskonzept ist eine eigenständige Planung des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung. Das Gartenentwicklungskonzept wurde vom Stadtrat am 11.09.2013 beschlossen. Der Regionalverband war in die Planungen zum Gartenentwicklungskonzept einbezogen.

In die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes wurden Zielstellungen, die im Sinne des Naturschutzes sind, aus dem Gartenentwicklungskonzept übernommen. Die Umsetzung des Gartenentwicklungskonzeptes wird nicht über den Landschaftsplan realisiert. Es unterstützt aber in einigen Bereichen, wie z.B. in der Saaleaue, die naturschutzfachlichen Zielstellungen.

6. Wie kann der Landschaftsplan seine Zielsetzungen umsetzen?

- durch Flächenerwerb
- bei Nutzungsaufgabe
- bei Grundstücksverkauf
- über vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer
- im Rahmen von Planungsvorhaben durch die Vorhabensträger oder die Stadt

7. Muss ich einen Widerspruch einlegen?

Der Landschaftsplan-Entwurf befand sich bis einschl. 1. Oktober 2014 in der Auslegung. Im Rahmen dieses Verfahrens können Anregungen, Bedenken und Hinweise bis 15.10.2014 mitgeteilt werden, die geprüft und entsprechend beantwortet werden.

Ein Widerspruch ist aufgrund eines Verwaltungsaktes möglich, z.B. bei einem Bescheid, der an eine Person gerichtet ist. Dies trifft auf den Landschaftsplan nicht zu, da er keinen Verwaltungsakt darstellt.

Quelle: Stadt Jena