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Wegen akuter Trockenheit

Kein Wasser aus Bach und Fluss in Jena

Wegen des warmen Wetters in den vergangenen Wochen befinden sich viele Gewässer in einem kritischen Zustand. Hier ein Foto des Gemdenbaches in Jena-Ost, der zeitweise völlig zum Stillstand kam.
Wegen des warmen Wetters in den vergangenen Wochen befinden sich viele Gewässer in einem kritischen Zustand. Hier ein Foto des Gemdenbaches in Jena-Ost, der zeitweise völlig zum Stillstand kam.
Foto: Ben Baumgarten
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Wegen der anhaltenden Trockenheit hat Jena ein Verbot für die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verhängt.

Jena. Aufgrund der fehlenden Niederschläge in den letzten Wochen führen einige Bäche im Stadtgebiet Jenas derzeit nur wenig Wasser. Eine durch die Trockenheit verstärkte Wasserentnahme zur Bewässerung privater Gärten verschärft diese Situation noch zusätzlich.

Stellenweise drohen einige Gewässer auszutrocknen. Dadurch können nachhaltige negative Beeinträchtigungen für Fische, andere Wasserorganismen und die angrenzende Ufervegetation entstehen.

Deshalb weist die untere Wasserbehörde auf die bestehende Rechtslage hin:

Die Entnahme von Wasser mit Hilfe von Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis ist illegal. Gleiches gilt, wenn durch künstlich geschaffene Ableitungen Gartenteiche, Wasserspeicher usw. gefüllt werden.

Die unerlaubte Wasserentnahme erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die untere Wasserbehörde wird verstärkt Kontrollen an Oberflächengewässern im Stadtgebiet Jenas durchführen.



Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis kann bei der unteren Wasserbehörde Jena beantragt werden, erlischt jedoch nach Ablauf von 10 Jahren. Auch für die Inhaber einer solchen Erlaubnis geltenbestimmte Einschränkungen. So ist die Entnahmemenge in der Regelauf höchstens 1 l/s und maximal 5 m³ jährlich begrenzt.

Das dauerhafte Einbringen von Schläuchen und Pumpen ins Gewässer ist dabei nicht zulässig. Auch Einbauten jeglicher Art im Gewässerbett, die dem Zweck des Aufstaus dienen, sind nicht gestattet.

An dieser Stelle appellieren die Stadt an die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sich an diese Auflagen zu halten sowie das entnommene Wasser sparsam und sinnvoll einzusetzen. Bei Anzeichen von Verstößen kann das Führen eines Entnahmebuches angeordnet oder ein Bußgeld verhängt werden. Im Wiederholungsfall droht der Widerruf die Erlaubnis.

Sollten diese Maßnahmen keinen Erfolg bringen und der landschaftsnotwendige Kleinstabfluss erreicht sein, behält sich die Stadt Jena vor, die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zum Zweck der privaten Gartenbewässerung mittels Allgemeinverfügung gänzlich zu untersagen.

Quelle: Stadt Jena