Stadt geht in Berufung
Hausrecht-Streit: FC Carl Zeiss Jena siegt vor Gericht

Im Konflikt um das Hausrecht in der Fußballarena in Jena hat das Landgericht Gera eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt erlassen.
Foto: Baumgarten/JENPICTURES/Archiv
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Hausrecht-Streit: FC Carl Zeiss Jena siegt vor Gericht. Stadt kündigt Berufung an.
Jena. Im juristischen Streit um das Hausrecht für die Fußballarena hat der FC Carl Zeiss Jena einen Etappensieg errungen.
Das Landgericht Gera untersagte am heutigen Dienstag der Stadt Jena per einstweiliger Verfügung, künftig Hausverbote bei Heimspielen auszusprechen.
Damit liegt das Hausrecht am Spieltag exklusiv bei der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH – zumindest bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
FCC-Geschäftsführer Patrick Widera begrüßte das Urteil als „dringend nötige Klarheit“ und betonte, dass es dem Verein nicht um Konfrontation, sondern um Rechtssicherheit gehe.
Eine außergerichtliche Einigung hatte der FCC zuvor angestrebt, wurde jedoch von der Stadt abgewiesen.
Die Stadt Jena kündigte umgehend Berufung beim Thüringer Oberlandesgericht an.
Sie beharrt auf einem eigenen Hausrecht als Eigentümerin des Stadions, insbesondere zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen.
Bereits ausgesprochene Hausverbote bleiben laut Stadt weiterhin gültig.
Text: Dirk Sauerbrey