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Basis des Hausrechts

Behördengang in Jena: Weiterhin FFP2-Maskenpflicht

Zutritt zu städtischen Einrichtungen in Jena weiterhin nur mit FFP2-Maske.
Zutritt zu städtischen Einrichtungen in Jena weiterhin nur mit FFP2-Maske.
Foto: Ben Baumgarten/Archiv
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In Jena kommt man in städtische Gebäude weiterhin nur mit einer FFP2-Maske rein. Stadt macht von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Jena. Unabhängig von der Corona-Landesverordnung gilt für den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden der Stadt Jena sowie städtischen Gebäuden für Besuchende weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.


Diese Maßnahme dient zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden und wird durch die Stadt auf Basis des Hausrechts festgelegt. Bei Bedarf werden Masken an den Eingängen ausgegeben.

Einzelne Nachrichtenkanäle hatte am Wochenende berichtet, dass ab Montag die Masken freiwillig getragen werden können. Diese Information ist aber nicht korrekt.

Quelle: Stadt Jena