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Zur Zur Sicherheit der Fahrgäste

Verbot von E-Scootern jetzt auch beim Jenaer Nahverkehr

Behinderte Menschen, die als Hilfsmittel einen Elektro-Scooter nutzen, dürfen seit Montag nicht mehr den Jenaer Nahverkehr nutzen und müssen nun weite Wege mit ihrem Mobil in Kauf nehmen.
Behinderte Menschen, die als Hilfsmittel einen Elektro-Scooter nutzen, dürfen seit Montag nicht mehr den Jenaer Nahverkehr nutzen und müssen nun weite Wege mit ihrem Mobil in Kauf nehmen.
Foto: Michael Baumgarten/Grafik: Dieter Schütz
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Zur Sicherheit aller Fahrgäste transportiert der Jenaer Nahverkehr in seinen Fahrzeugen zukünftig keine E-Scooter mehr. Damit folgt das Unternehmen einer bereits im Jahr 2014 ausgegebenen bundesweiten Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hat eine solche Regelung beschlossen.

Jena. Zur Sicherheit aller Fahrgäste transportiert der Jenaer Nahverkehr in seinen Fahrzeugen zukünftig keine E-Scooter mehr. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein vom VDV in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Untersuchung möglicher Gefährdungspotenziale bei der Beförderung von E-Scootern in Linienbussen“. Das Gutachten verweist auf eine unkalkulierbare Unfallgefahr durch Kippen oder Rutschen von E-Scootern bei Bremsvorgängen.

„Von dieser Unfallgefahr sind nicht nur die Nutzer der E-Scooter selbst betroffen, sondern auch alle anderen Fahrgäste“, sagt Andreas Möller, Geschäftsführer des Jenaer Nahverkehrs. Er sei sich darüber im Klaren, dass damit bedauerlicherweise die Mobilität für Menschen mit Behinderung, die nicht auf für den Öffentlichen Nahverkehr zulässige Mobilitätshilfen wie beispielsweise einen Elektrorollstuhl wechseln können, eingeschränkt wird. Da der Nahverkehr jedoch unter anderem aufgrund der gesetzlichen Beförderungsbestimmungen die Verantwortung für den sicheren Fahrgasttransport und auch das Haftungsrisiko trägt, besteht für das Unternehmen keine Handlungsalternative, als der VDV-Empfehlung zum Beförderungsausschluss für Elektromobile nachzukommen.

Angesichts der gleichgelagerten Problematik bei den Straßenbahnen werden die Ergebnisse des Gutachtens auf diese Verkehrsmittel übertragen und angewandt, denn auch hier wirken ähnliche Bremskräfte wie bei den Linienbussen. Andreas Möller: „Zusätzlich haben wir vor allem in den Straßenbahnen das Problem der Rangier- und Abstellmöglichkeit von E-Scootern und die daraus resultierende Gefahr bei Bremsvorgängen sowie im Havariefall.“

Momentan  gibt es für dieses Beförderungsproblem keine Lösungen. „Sobald technische Lösungen für eine sichere Beförderung der Elektro-Scooter in Bussen und Bahnen realisiert werden können, nimmt auch der Nahverkehr gerne wieder solche Fahrzeuge mit“, sagt Andreas Möller. Über alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beförderung von E-Scootern habe man, so Möller weiter, die Verbände der Menschen mit Behinderungen in Jena sowie den Kundenbeirat des Nahverkehrs informiert.

E-Scooter sind Elektromobile, die für die Teilnahme mobilitätseingeschränkter Menschen am Straßenverkehr entwickelt worden sind. Es handelt sich um kleine, mehrspurige, offene und elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die nur einen Fahrzeugführer zuzüglich geringer Mengen von Gepäck befördern können. Ein E-Scooter besitzt eine Lenkhilfe ähnlich wie ein Moped, drei oder vier annähernd gleich große Räder sowie Scheinwerfer, Blinkleuchten und Rücklicht. Das Leergewicht eines E-Scooters liegt zwischen 45 kg bis 230 kg, hieraus ergibt sich ein zulässiges Gesamtgewicht von zirka 210 kg bis 450 kg.

Quelle: Jenaer Nahverkehr