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Das gilt ab sofort

Verschärfte Corona-Regeln in Thüringen

15-Kilometer-Radius, geschlossene Touristenzentren, vorgezogene Winterferien: Das steht in den neuen Corona-Regeln.
15-Kilometer-Radius, geschlossene Touristenzentren, vorgezogene Winterferien: Das steht in den neuen Corona-Regeln.
Foto: thüringen.de
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Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung und Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt. Die Thüringer Landesregierung hat daraufhin neue Beschlüsse gefasst. Das gilt ab sofort.

Jena. Die Thüringer Landesregierung reagiert auf die am gestrigen Dienstag beschlossenen Maßnahmen von Bund und Ländern und hat seine Corona-Regeln dahingehend angepasst. Darüber hinaus fährt Thüringen in einigen Dingen wieder einen Sonderweg.

15-Kilometer-Radius

Entgegen dem seit Sonntag lautstark von Ministerpräsident Bodo Ramelow als Reaktion auf den Besucheransturm rund um Oberhof vertretenen Vorschlag, den Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer zu beschränken, wird es diesbezüglich in Thüringen jetzt doch nur eine Empfehlung an die Bürger geben.

Wortwörtlich heißt es: „Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. individuellen sportlichen Betätigung dienen wohnortnah zu erledigen (ca. 15 km)“.

Touristenzentren

Erholungs- und Wintersportgebiete in Thüringen werden nicht per se dicht gemacht, wie es bisweilen behauptet wird. Im Beschlussentwurf der Landesregierung heißt es dazu lediglich, dass das Thüringer Innenministerium betroffene Kommunen „bei der Durchsetzung der pandemiebedingten Regelungen zur Kontaktminimierung unterstützt“.

Was dies genau heißt, ist nicht weiter definiert. Welche Maßnahmen konkret greifen werden, etwa ob ein Ort tatsächlich für den Besucherverkehr geschlossen wird, wird sich zeigen, wenn eine der Kommunen besagte Unterstützung in Anspruch nimmt.

Vorgezogene Winterferien

Die Winterferien an den Schulen werden auf die letzte Januarwoche (25. bis 29. Januar) vorgezogen.

Ab dem 1. Februar wird der eingeschränkte Kindergarten- und Schulbetrieb gemäß Phase Gelb des Stufenkonzeptes wieder aufgenommen. Bis dahin bleiben Kindergärten und Schulen geschlossen.

Die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird verschärft und ist nun nur noch dienstlichen oder betrieblichen Gründen, die Home-Office unmöglich machen, sowie bei zwingend für den Betrieb benötigten Personal möglich, was man sich durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen lassen kann.

Ferner steht die Notbetreuung denjenigen offen, bei denen ansonsten eine Kindeswohlgefährdung drohe oder die glaubhaft darlegen, dass ihnen ohne Notbetreuung die Kündigung oder ein unzumutbarer Verdienstausfall drohe.

Kontaktbeschränkung

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus einer zusätzlichen Person eines anderen Haushaltes gestattet.

Lockerungen für Einzelhandel

Analog zu den Regelungen für den Buchhandel wird dem Einzelhandel einschließlich der Baumärkte die Möglichkeit eröffnet, Ware per Vorbestellung und Abholung mit kontaktloser Bezahlung zu verkaufen.

Den vollständigen Beschluss des Thüringer Kabinetts können Sie hier einsehen.

Text: Johannes Pfuch

(Verwendete Quelle: Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 5. Januar 2021 zur Fortführung der bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie im Freistaat Thüringen)