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Weitere Einschränkungen

Neue Beschlüsse: Härterer Kurs bei Corona-Regeln

Jena kurz vor der Schwelle: In Hotspots mit Inzidenz über 200 wird der Bewegungsradius auf 15 km beschränkt.
Jena kurz vor der Schwelle: In Hotspots mit Inzidenz über 200 wird der Bewegungsradius auf 15 km beschränkt.
Foto: calcmaps.com
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Härterer Kurs nach Corona-Gipfel: Der Lockdown wird verlängert. In Hotspots soll es weitergehende Ausgangsbeschränkungen geben. Kitas und Schulen bleiben zu. Kantinen müssen schließen.

Jena. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in ihrer heutigen Videokonferenz auf Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 31. Januar geeinigt. Hinzu kommen weitere Verschärfungen.

15 km-Radius in Hotspots

In Städten und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz jenseits der 200 werden Maßnahmen „zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort“ ergriffen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigem Grund, tagestouristische Ausflüge zählen dazu explizit nicht.



Für Jena, das sich an der Schwelle zu 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen befindet, würde dies bedeuten, dass sich Bürger nur noch bis Apolda im Norden, Kahla im Süden, Mellingen im Westen und Bürgel im Osten aufhalten dürften. Weimar fällt aus diesem Raster bereits raus.

Strengere Kontaktbeschränkung

Darüber hinaus werden private Zusammenkünfte weiter verschärft, sodass man sich jetzt nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten darf.

Schulen und Kitas bleiben zu!

Schulen und Kindertagesstätten bleiben bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen.

Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.



Doppelte Kinderkrankentage

Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen dürfen wie üblich. Das sogenannte Kinderkrankengeld pro Elternteil wird wegen der Corona-Pandemie von 10 auf 20 Tage erhöht. Alleinerziehende können es demnach für 40 statt 20 Tage erhalten.

Betriebskantinen dicht

Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

Kein Alkohol in der Öffentlichkeit

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird weiterhin untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Testpflicht für Einreisende 

Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.



Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie hier (PDF, 79 KB, nicht barrierefrei) einsehen.

Text: Johannes Pfuch
(Verwendete Quellen: Beschluss der Videoschaltkonferenz von Bund und Ländern am 5. Januar 2021, t-online.de, Nachrichtenagentur dpa)