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Es kann teuer werden

Thüringen: Neuer Corona-Bußgeldkatalog

Für Silvesterfeiern im öffentlichen Raum kann es in diesem Jahr richtig teuer werden.
Für Silvesterfeiern im öffentlichen Raum kann es in diesem Jahr richtig teuer werden.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Schärfere Corona-Regeln fordern härtere Geldstrafen: Seit Samstag gilt in Thüringen ein neuer Corona-Bußgeldkatalog.

Jena. Das Land Thüringen hat am Samstag einen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Wer nun gegen die geltenden Corona-Regeln verstößt, muss jetzt tiefer ins Portemonnaie greifen. Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro drohen.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verhindern, hat das Land seine Regeln zum Umgang mit Alkohol verschärft.

Der private Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Parks ist derzeit im Freistaat verboten.



Ein schnelles Bier an der Tanke, ein Glühwein "to go" oder in der Silvesternacht mit einem Glas Sekt zum Anstoßen vor der Haustür das neue Jahr begrüßen, kostet ab sofort 200 Euro Strafe.

Gewerbliches Ausschenken von Alkohol im öffentlichen Raum kostet 500 bis 10.000 Euro je Größe/Bedeutung der Aktivität und Schwere des Verstoßes.

Nächtliche Ausgangssperre

Geahndet werden auch Verstöße gegen die geltende nächtliche Ausgangssperre.

Wer in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens ohne triftigen Grund draußen angetroffen wird, muss 100 Euro berappen.

Eine Ausnahme gilt hier nur über die Weihnachtsfeiertage und Silvester. Im Zeitraum vom 24. bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 pausiert die Ausgangssperre.

Am Silvesterabend gibt es eine Lockerung von 22 Uhr bis zum Neujahrstag um 3.00 Uhr.
 
Silvester

Wer trotz aller Verbote an Silvester es richtig krachen lassen möchte oder sein Feuerwerk auf der Straße abbrennen will, für den kann es richtig Ärger geben!



Das Zünden von Silvesterraketen und Böllern zum Jahreswechsel ist im öffentlichen Raum untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 200 Euro rechnen.

Eine organisierte Silvesterparty mit Freunden kann schnell mal zwischen 1.000 bis 3.000 Euro kosten.

Maskenpflicht

Beim Nichtverwenden einer Mund-Nasen-Bedeckung entgegen § 5 Abs.1, ohne dass eine Ausnahme vorliegt, werden von den Ordnungshütern 60 Euro Strafe erhoben.

Einen gesamten Überblick, welche Strafen nun drohen, hat das Thüringer Sozialministerium am Samstag veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Text: Jana Baumgarten
Quelle: TMSG