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Heute “Liebe-Dein-Haustier-Tag\

Wenn der Untermieter vier Pfoten hat

Dieser süße Bewohner sitzt gern auf dem Balkon und schaut sich um.
Dieser süße Bewohner sitzt gern auf dem Balkon und schaut sich um.
Foto: Alexander Zhigaldo
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Heute ist der “Liebe-Dein-Haustier-Tag" - Was bei der Tierhaltung in Wohnungen von jenawohnen zu beachten ist.

Jena. Egal ob Hund, Katze, Maus oder Hausschwein - Tiere gehören für viele Menschen zu den wichtigsten Begleitern im Leben und werden häufig sogar als vollwertige Familienmitglieder angesehen. Da ist es wenig verwunderlich, dass sie diese auch bei sich wohnen haben wollen.

Doch bevor man sich einen Vierbeiner als tierischen Untermieter anschafft, gilt es einiges zu beachten. Das Mietrecht teilt Haustiere in Gruppen ein. Das bedeutet: Die Tierhaltung in einer Wohnung von jenawohnen ist von der Art der Tiere abhängig.

Kleintiere ohne Genehmigung

„Ohne eine Genehmigung dürfen zum Beispiel nur Kleintiere gehalten werden“, erklärt Iven Kaczmarek, Abteilungsleiter der Mieterbetreuung bei jenawohnen. Zu der Gruppe der sogenannten Kleintiere gehören unter anderem Zierfische, Wellensittiche, Schildkröten, Hamster, Mäuse oder Meerschweinchen.

„Dabei darf die Anzahl, Art und Unterbringung der Tiere natürlich nicht zu einer Belästigung von Nachbarn, zu einer Beeinträchtigung der Wohnung oder zu einem Verstoß der Artgerechten Haltung führen“ ergänzt er.

Die zweite Haustiergruppe wird von Hunden und Katzen gebildet. Bei jenawohnen muss für eine Genehmigung zur Hundehaltung ein Foto des Hundes oder der betreffenden Hunderasse eingereicht werden. “Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachgewiesen werden”, informiert Iven Kaczmarek. Ohne Versicherung, kein Hund.

Hund, Katze Würgeschlange

Wichtig ist hierbei: Sowohl Hunde als auch Katzen dürfen erst nach Erteilung einer Genehmigung angeschafft werden. “Grundsätzlich wird die Haltung von Haustieren binnen weniger Tage genehmigt oder mit der Angabe von nachvollziehbaren Gründen abgelehnt”, so Iven Kaczmarek.

Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht.

Wichtig ist, dass der Hund nicht konstant durch Bellen oder ständiges Jaulen die Nachbarn belästigt. Denn dies kann schnell zur Ruhestörung werden und ein bereits genehmigter Haustier-Antrag kann rückgängig gemacht werden. Das Tier muss dann abgeschafft werden.

Vogelspinnen, Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen: Halter von solch exotischen oder gar gefährlichen Haustieren benötigen nicht nur die Genehmigung des Vermieters, zusätzlich müssen sie eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vorweisen können.

Vor Anschaffung den Vermieter fragen

Falls ein Mieter ein Haustier ohne Genehmigung in seiner Wohnung hält, kann das böse Folgen haben. Iven Kaczmarek weist darauf hin: “Hier handelt der Mieter entgegen seines Mietvertrages. Dies kann neben einer Abmahnung zu einer Gefährdung des Mietverhältnisses führen.”

Also, falls Sie sich ein Haustier anschaffen wollen: Hier geht es zum Antrag der Tierhaltung: https://www.jenawohnen.de/mieterservice/formulare-downloadcenter/antrag-tierhaltung.html

Text: Theresa Schödensack/SWJ