Ab Montag
Infektionsschutz: Thüringen mit neuer Corona-Verordnung
Ab dem 07.02.2022 gilt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung.
Foto: thüringen.de
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Infektionsschutzmaßnahmen angepasst: Ab Montag tritt in Thüringen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Lockerungen betreffen auch Gastronomie, Einzelhandel und Schwimmbäder, sowie die Kontaktnachverfolgung.
Erfurt/Jena. Die Thüringer Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 1. Februar beschlossen, die Infektionsschutzmaßnahmen mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante anzupassen.
Somit gilt in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung. Damit erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen.
Außerdem werden zu Sportveranstaltungen wieder Zuschauer*innen zugelassen und Schwimmhallen können wieder öffnen.
Die angepasste Verordnung wurde am Samstag verkündet und gilt bis einschließlich 2. März 2022.
Landkreise und kreisfreie Städte, die sich aufgrund des Thüringer Ampelsystems derzeit in Warnstufe 2 befinden, können mittels Allgemeinverfügungen lokal weitere Öffnungsschritte umsetzen.
Um einen thüringenweit einheitlichen Rahmen zu gewährleisten, hat das Thüringer Gesundheitsministerium allen Gebietskörperschaften eine entsprechende Muster-Allgemeinverfügung übersandt.
Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen ist von 33 Prozent am 1. Januar 2022 auf heute 8,6 Prozent erheblich gesunken – diese Entspannung ist eine wichtige Verschnaufpause für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern.
Noch ist unklar, welche konkreten Auswirkungen die Omikronwelle in Thüringen auf die medizinische Versorgung und die kritische Infrastruktur haben wird. Anders als in anderen Bundesländer steht uns der große Anstieg noch bevor.
Wir werden uns daher weiter an unserem Ampelsystem orientieren: Dort, wo es die Situation in den Krankenhäusern zulässt, sind derzeit Öffnungsschritte möglich. Sollte lokal die Hospitalisierungsrate ansteigen, greifen wieder entsprechende Verschärfungen.
Mit diesem System sind wir gut gerüstet und können auf unterschiedliche Szenarien reagieren. Wir haben es nach wie vor mit einem hochansteckenden Virus zu tun – der Schutz der Bevölkerung steht für mich weiterhin an erster Stelle.
Ich kann Sie daher nur erneut dazu aufrufen, durch die Corona-Schutzimpfung Ihr individuelles Risiko vor einem schweren Krankheitsverlauf zu senken.“
Die aktualisierte Verordnung hat das Land auf ihrer Internetseite veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
Quelle: TMASGFF
