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Weigelstraße und Co.

Innenstadt Jena: Maskenpflicht auf diesen Straßen

Seit Dienstag stehen an den Zugängen zum Altstadtgraben Hinweisschilder zur Maskenpflicht.
Seit Dienstag stehen an den Zugängen zum Altstadtgraben Hinweisschilder zur Maskenpflicht.
Foto: Ben Baumgarten
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Neue Hinweisschilder: Verwirrung um Maskenpflicht in Jenas Innenstadt. Wir fragten nach, wo das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verbindlich ist.

Jena. Seit dem vergangenen Samstag gilt in Jena eine neue Allgemeinverfügung, die die vorherige Allgemeinverfügung an Stellen bezüglich der Maskenpflicht präzisierte, die laut Verwaltungsgericht zu unkonkret waren.

So wurden einerseits die Straßen festgelegt, in denen eine Maskenpflicht gilt (übrigens auch für Radfahrer), dieselbe zum anderen zeitlich auf die Stoßzeiten zwischen 10 und 18 Uhr begrenzt.

Wie der Jenaer Dezernent für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice, Benjamin Koppe, gestern gegenüber JenaTV sagte, sollten durch die neue Allgemeinverfügung damit rechtlich verbindliche Definitionen für die Unklarheiten geschaffen werden.

Verwirrung um den Geltungsbereich der Maskenpflicht

Scheinbar ist die Maskenpflicht im Altstadtgrabenring jedoch für einen größeren Bereich vorgesehen als den in der Allgemeinverfügung vom 19. November festgelegten.

Denn gegenüber JenaTV wurde ebenfalls betont, dass alle Straßen innerhalb des Altstadtgrabenringes von der Maskenpflicht betroffen seien.

Vergleicht man dies jedoch mit den in der Allgemeinverfügung aufgezählten Straßen, fällt auf, dass die Weigelstraße, der Eichplatz, die Kollegiengasse, der Nonnenplan sowie der Sonnenhof nicht angeführt sind.

Nun wurden die Maskenpflicht-Schilder entlang des Altstadtgrabenringes gestern bereits angebracht, de facto gilt also auch für die fünf genannten Straßen die Maskenpflicht, de jure sieht die Sache derzeit noch anders aus.

Keine Maskenpflicht, aber eine Trageempfehlung

Auf Nachfrage meinte Stadtsprecherin Stefanie Braune uns gegenüber, dass die Maskenpflicht tatsächlich nur für die in der Allgemeinverfügung festgelegten Straßen gelte.

Dass Weigelstraße und Co. dort nicht auftauchen, hänge damit zusammen, dass sie nicht den typischen Fußgänger-Passagen entsprächen und eher durch den Pkw-Verkehr dominiert werden, wodurch es weitaus seltener zu Situationen komme, in denen kein Mindestabstand gewährleistet ist.

Deswegen bestehe in diesen Straßen auch keine Pflicht zum Tragen einer Maske, sondern vielmehr eine Empfehlung. Gleichwohl meinte Braune, dass es sich ohnehin nicht lohne, die Maske für ein paar Schritte abzunehmen, nur um sie einige Meter weiter wieder aufzusetzen.

Dass die derzeitige Allgemeinverfügung noch um die fünf Straßen ergänzt wird, ist aktuell nicht geplant. Ausgeschlossen hat es Braune jedoch auch nicht. Je nachdem, wie sich die Infektionslage entwickelt, könne die Allgemeinverfügung schließlich immer angepasst werden.

Text: Johannes Pfuch