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Stadt gibt bekannt

Corona-Grenzwerte: Diese Maßnahmen prüft Jena

Bei Überschreitung von 35 bzw. 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Jena werden weitere Maßnahmen geprüft.
Bei Überschreitung von 35 bzw. 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Jena werden weitere Maßnahmen geprüft.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Stadt gibt bekannt: Das sind die Maßnahmen, die bei Überschreitung von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner geprüft werden.
 
Jena. Die aktuelle Thüringer Rechtsverordnung verpflichtet die Gesundheitsbehörden, bei einem Überschreiten der Neuinfektionen von 35 bzw. 50 auf 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen erweitere Schutzmaßnahmen zu prüfen und zu treffen.

Die Stadt Jena hat vor diesem Hintergrund im Vorfeld bereits mögliche Maßnahmen vorgesehen, die greifen sollen, wenn die kritischen Grenzen von 35 oder 50 Neuinfektionen überschritten werden.



Wichtig ist dabei, dass, bevor konkrete Maßnahmen getroffen werden, dies immer noch einmal in Abwägung mit dem konkreten Infektionsgeschehen erfolgt. Die Stadt Jena orientiert sich bei den Beschränkungsmaßnahmen eng am Bund-Länder-Beschluss vom 14.10.2020.

So sollen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • An privaten Feiern und Treffen sollen in geschlossenen Räumen nur noch maximal 15 Personen teilnehmen dürfen. Bei Feiern unter freiem Himmel dürfen maximal 25 Personen teilnehmen.

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen soll grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung bestehen. Personeneinschränkungen sind vorerst nicht vorgesehen.


Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden folgende Maßnahmen geprüft:

  • An Feiern und Treffen dürfen in geschlossenen Räumen nur noch maximal 10 Personen oder 2 Hausstände teilnehmen. Bei Feiern oder Treffen im Freien dürfen nur noch maximal 10 Personen (keine Beschränkung der Hausstände) teilnehmen.

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen während der gesamten Veranstaltung. Ferner soll eine Personenbeschränkung von max. 100 Personen gelten.

  • Im gesamten öffentlichen Raum, also stark frequentierten Verkehrsflächen, Straßen und Plätzen, soll überall dort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten, wo Menschen dicht beziehungsweise über einen längeren Zeitraum zusammenkommen und wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann.
Die derzeitige Anzahl der Neuinfektionen ist sehr dynamisch. Besagte Maßnahmen könnten also sehr rasch in die Umsetzung kommen.

Quelle: Stadt Jena