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Was darf man noch?

Verbote in Jena: Wir beantworten Leserfragen

Betretungsverbote in Jena: Was darf man noch?
Betretungsverbote in Jena: Was darf man noch?
Foto: Jenaer Nachrichten
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So etwas hatten wir in Jena noch nicht: Ein von der Stadt erlassenes „Betretungsverbot“, das Haus oder die Wohnung nicht zu verlassen, öffentliche Straßen oder Parks nicht zu betreten.

Jena. Die Jenaer Nachrichten wollen versuchen Ihre Leserfragen zu beantworten. Dazu fragten wir am Samstagmittag Jenas Stadtsprecher Kristian Philler.

Ab wann tritt die Allgemeinverfügung in Kraft und wie lange hat dies Gültigkeit?

Ab Sonntag, 22.03.2020 - 00.00 Uhr bis einschließlich zum 19. April 2020.

Dürfen Eltern mit ihren Kindern raus?

Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben erlaubt, auch gemeinsam mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Demzufolge auch mit seinen Kindern. Spaziergänge mit Hunden sind auch möglich.

Spiel- und Bolzplätze sind gesperrt.

Finden derzeit Trauerfeiern statt?

Diese müssen unter freiem Himmel stattfinden. Teilnehmen dürfen nur Verwandte ersten und zweiten Grades (wobei eine Teilnehmerzahl von zehn Personen nicht überschritten werden darf), der Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.

Wie verhält es sich bei Hochzeiten?

Teilnehmen dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen sowie Kinder und Eltern der Eheschließenden.

Welche Strafen drohen, wenn man gegen die Bestimmungen verstößt?

Auf die Bußgeldvorschriften des § 73 Abs. 1a IfSG wird hingewiesen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, wobei davon auszugehen ist, dass im Einzelfall mindestens ein Betrag von 50 Euro festgesetzt wird.

Bei vorsätzlichen Täuschungen besonders gegen die Quarantäneregeln können sogar Haftstrafen bis zwei Jahren drohen.

Darf man weiterhin Sportarten im Freien ausüben?

Sofern man dabei allein, zu zweit bzw. mit den Menschen aus dem eigenen Haushalt ist (z.B. Joggen, Walken, Skaten, Fahrradfahren). Zu anderen sportlichen Menschen bei zufälligen Begegnungen sind 1,5m Abstand zu halten.

Darf ich zu Hause noch größere Geburtstage mit Gästen feiern?

Wenn man zusammen wohnt ja, Einladungen von anderen Personen in die Wohnung sind in der jetzigen Situation zu unterlassen.

Wie sieht es mit Menschenansammlungen an Haltestellen von Bus und Bahn aus (Mindestabstand)?

Bitte Menschenansammlungen unterlassen. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Darf man noch in den Wald (Kernberge, Steinkreuz, Jenzig, Landgrafen) gehen?

Allein, zu zweit oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt: ja.

Dürfen zwei Mütter mit dem Kinderwagen spazieren gehen oder zählt es schon als zu viert?

Grenzgängige Frage. Sofern die Kinder im Wagen bleiben ist es zulässig. Die Kinder dürfen beim Verlassen des Wagens sich nicht auf mehr als 1,5m nähern. Es sei denn die Kinder waren gemeinsam in einer Kindertageseinrichtung / Schule.

Kann ich als Single-Elternteil mich mit anderen Eltern zu Spaziergängen treffen?

Mit einer weiteren Person bzw. Elternteil ist es möglich. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.

Dürfen Kinder noch zu zweit oder dritt Fahrrad fahren?

Erklären Sie Ihren Kindern den Sinn der Abstandsregel: 1,5 Meter!

Wie viele Personen dürfen im Auto zusammen unterwegs sein (ebenso im Taxi)?

Familien und Wohnungsgemeinschaften dürfen gemeinsam im Auto fahren. Fremde sollten dies unbedingt unterlassen. Einzelpersonen bzw. Haushaltsgemeinschaften können das Taxi nutzen.

Wie verhält es sich mit Fahrgemeinschaften zur Arbeit?

Vermeiden Sie unnötige Nähe. Grundsätzlich ist dies aber nicht verboten, insofern Sie vom Arbeitgeber nicht in zu trennenden Teams eingesetzt sind.

Muss eine Bestätigung vom Arbeitgeber erstellt werden, wo man arbeitet?

Derzeit gilt noch keine Ausgangssperre. Grundsätzlich ist eine solche Bescheinigung aber eine gute Idee.

Was sind haushaltsnahe Handwerkerleistungen (Was ist mit Hausmeister)?

In geschlossenen Räumen: Notwendige Reparaturen Ja – Verschönerungen Nein. Ein Hausmeister kann einschätzen, was notwendig ist und was nicht.

Wer kontrolliert diese Auflagen und kann Strafen aussprechen?

Sowohl die Kontrolleure vom ZEVD (Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst) wie auch die Polizei.

Darf man weiterhin in seinen Kleingarten gehen, in Jena oder auch dem Saale Holzland Kreis?

Ja.

Darf ich einen eigenen Umzug ohne eine Umzugsfirma durchführen?

Ja. Vermeiden Sie aber unnötige Nähe.

Wen kann man informieren, wenn man Mitbürger beobachtet, die gegen dies Auflagen verstoßen (Corona-Party, Spielplätze oder ähnliche Treffs)?

Bitte versuchen Sie in einer ruhigen und sachlichen Ansprache die Mitbürger selbst anzusprechen. Bringen Sie sich aber nicht unnötig in Gefahr. Das entscheiden Sie selbst. Melden können Sie Verstöße bei der Polizeiinspektion Jena 03641/810.

Wie oft darf ich am Tag einkaufen und darf ich alle Supermärkte in ganz Jena nutzen?

Beschränken Sie Ihre Einkäufe auf das Notwendigste. Es gilt keine Einschränkung der Marktwahl. Achten Sie auf die Verhaltenregeln des jeweiligen Geschäfts!

Darf ich das Kind weiterhin mit der Straßenbahn/Bus zum anderen Elternteil zu Besuch bringen und wieder abholen (Darf das Kind auch alleine unterwegs sein)?

Wenn dies der Notbetreuung bzw. Aufsichtspflicht gemäß der Sorgeberechtigung des Kindes dient, ja. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 m gegenüber anderen Personen einzuhalten.

Haben Autovermietungen und Werkstätten weiterhin offen?

Ja.

Soll ich jetzt lieber den öffentlichen Nahverkehr meiden?

Die Nutzung des ÖPNV ist nur für Personen zulässig, die zur Arbeit fahren, Kinder in die Notbetreuung bringen, zur medizinischen Betreuung unterwegs sind oder die Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen ermöglichen. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 m gegenüber anderen Personen einzuhalten.

Bleiben in Jena die Supermärkte sonntags weiterhin zu?

Öffnung am Sonntag ist erlaubt, ob die Märkte dies nutzen, bleibt diesen überlassen.

Gibt es schon Aussagen zu Prüfungen der 10. Klasse (Realschule/Gymnasium) und Abitur?

Derzeit will das Kulturministerium an den Prüfungsterminen festhalten.

Werden in Jena Helfer gebraucht und wo kann man sich melden?

Bitte melden Sie sich bei der Diakonie Jena: 03641 443709 oder der Bürgerstiftung Jena 03641 6392920.


JN-Redaktion/210320