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Neue Festlegung

Kaufland Jena-Nord: Die Parkuhr tickt

Auf dem Kaufland-Parkplatz in Jena-Nord das Auto abstellen, in die Straßenbahn steigen, zur Arbeit fahren und erst am Abend das Auto wieder abholen. Das kann jetzt richtig teuer werden.
Auf dem Kaufland-Parkplatz in Jena-Nord das Auto abstellen, in die Straßenbahn steigen, zur Arbeit fahren und erst am Abend das Auto wieder abholen. Das kann jetzt richtig teuer werden.
Foto: Michael Baumgarten
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Keine Chance auf kostenloses Dauerparken. Das Kaufland in Jena-Nord will mit seiner neuen Parkscheibenpflicht eigenen Kunden einen Parkplatz garantieren.

Jena. Das generelle Parkplatzangebot in der Stadt lässt immer wieder die Haare zu Berge stehen. Da liegt der Gedanke nahe, das Auto für Besorgungen auf Parkplätzen der Supermärkte abzustellen. Doch das kann in Zukunft teuer werden.

Nachdem der REWE-Markt am Emil-Höllein-Platz, die NORMA Filialen in Jena-West und Ziegenhain schon seit gut einem Jahr Parkplatzblockierer zur Kasse bittet, zieht nun auch das Kaufland in Jena-Nord Konsequenzen.

Fremdfirmen überwachen Parkplätze

Um
das rechtmäßige Parken zu gewährleisten, lassen die Supermarktketten ihre Parkplätze von externen Privatfirmen überwachen. Oft sind diese höher als die Gebühren für Verstöße im öffentlichen Raum und können bis zu 30 Euro betragen.

Auf vielen Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren dürfen Kunden nur noch eine festgelegte Zeit von beispielsweise ein oder zwei Stunden parken und müssen eine Parkscheibe ins Auto legen. Hat man die Parkscheibe vergessen oder die Parkzeit überschritten, findet man oft einen Zettel an der Windschutzscheibe, dass man für diesen Parkverstoß Geld bezahlen soll.

In kritischen Fällen kann das Auto sogar abgeschleppt werden. Wer also kein Knöllchen nach dem Einkaufen an der Frontscheibe vorfinden will, sollte an das Auslegen der Parkuhr und festgelegte Zeiten denken.

Rechtlich in Ordnung?

Grundsätzlich ist diesem Vorgehen nichts entgegenzusetzen. Parkplätze und Garagen sind – sofern nicht selbst extern gemietet - Eigentum des Ladens. Wer die Parkmöglichkeiten nutzt, erklärt sich prinzipiell mit den Bedingungen einverstanden. Auf die geltenden Richtlinien muss aber zwingend hingewiesen werden.



Verbraucherfalle?

Einem jahrelangen Kunden könnten plötzlich wechselnde Parkbedingungen jedoch entgehen. In einigen Fällen reagieren die Supermärkte kulant und stellen bei entsprechendem Nachweis Stornoformulare zur Zahlungsvermeidung aus.

Besonders kundenfreundlich sind die Maßnahmen jedoch nicht. Sinn und Zweck eines kostenlosen Parkplatzes sind generell aber das Anlocken von Kunden. Wenn diese durch Unwissenheit Gefahr laufen, zur Kasse gebeten zu werden, bleibt umstritten, ob man davon wirklich profitiert.

Das Kaufland in Jena-Nord hat möglichen bösen Überraschungen vorgebeugt und ein gut sichtbares Schild angebracht.

Text: Kati Berendorf