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Warnung vor Betrugsmasche

Jenaer Anwalt sollte um mehrere Tausend Euro betrogen werden

Foto: Benjamin Klack/ pixelio.de
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Mit einem vermeintlichen Auftrag sollte ein Jenaer Rechtsanwalt um mehrere Tausend Euro betrogen werden.

Jena. Der bzw. die Täter nahmen unter dem Namen einer Frau per E-Mail Kontakt mit dem Anwalt auf und täuschten vor, sich rechtsanwaltlich vertreten lassen zu wollen.

Zum Sachverhalt gab die vermeintliche Geschädigte und angebliche Mandantin an, ein Freund habe ein Darlehn in Höhe von 350.000,- US-Dollar nicht zurückgezahlt. Der Darlehnsvertrag soll im vergangenen Jahr geschlossen worden sein. Eine für März dieses Jahres vereinbarte Rückzahlung erfolgte bisher nicht. Per E-Mail erhielt der Anwalt sowohl die Kopie des angeblichen Darlehnsvertrages als auch eine Kopie eines vermeintlichen Barschecks in Höhe der benannten 350.000,- US Dollar.

Im folgenden E-Mail-Verkehr zwischen der Mandantin und dem Rechtsanwalt sollten u.a. das Honorar und das weitere Vorgehen vereinbart werden. Ohne Zutun des Rechtsanwaltes kontaktierte ihn der angebliche Darlehnsnehmer ebenfalls per E-Mail. Er hätte von der Mandantin die Nachricht erhalten, dass sie ihn als Rechtsanwalt eingeschaltet habe.

Zunächst avisierte der Darlehnsnehmer eine Ratenzahlung, am Folgetag kündigte er die Zahlung von 195.000,- US-Dollar per Scheck an. Dem Anwalt wurde tatsächlich ein Scheck in Höhe dieses Betrages zugestellt. Abzüglich des Betrages für das Anwaltshonorar sei dies die Teilrückzahlung des Darlehns.

Eigene Recherchen des Rechtsanwaltes bewahrten ihn vor großem finanziellen Schaden.

Unter dem angegeben Namen des Darlehnsnehmers fand er eine Telefonnummer und Adresse heraus. Der Inhaber dieser Nummer gab an, dass die Adresse seit einigen Jahren nicht mehr existieren würde und er bereits mehrfach Anrufe erhalten habe. Des Weiteren erhielt der Rechtsanwalt von einem Hamburger Kollegen die Information, dass dort bereits vor zwei Jahren vor dieser Betrugsmasche gewarnt wurde.

Mit der beschriebenen (auszugsweise dargestellten) Vorgehensweise sollen Rechtsanwälte dazu gebracht werden, Auslandsschecks einzulösen. Der Betrag wird zunächst auf dem Konto des Anwalts gutgeschrieben. Nach Weiterleitung des Geldes an den scheinbaren Mandanten und innerhalb der Frist für Auslandsschecks wird der Betrag wegen Fehlern des Schecks zurückgebucht.

Hätte der Rechtsanwalt den Scheck eingelöst und das Geld an die angebliche Mandantin überwiesen, wäre ihm auch nach Abzug seines Honorars ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden.

Die hier beschriebene Arbeitsweise der Betrüger ist der Polizei bekannt. Bemerkenswert ist immer wieder der Einfallsreichtum, mit dem Betrüger ihre Opfer täuschen oder zu täuschen versuchen.

Quelle: LPI Jena
Foto: Benjamin Klack/pixelio.de