Gesetz in Vorbereitung
Medizinisches Cannabis bald auf Rezept
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Von Cannabis ist zumeist nur in Polizeiberichten zu lesen: Die Droge ist in Deutschland illegal, sowohl der Besitz größerer Mengen wie auch der Eigenanbau sind strikt untersagt.
Jena. Erst im Frühjahr sorgte ein Polizeieinsatz für Schlagzeilen: Die Polizei stieß in einer Jenaer Wohnung auf 124 illegal angebaute Pflanzen. Doch die Droge kann auch zu medizinischen Zwecken genutzt werden. Mit einem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es entsprechende Medikamente bald auf Rezept geben. Neben einer besseren Versorgung chronisch kranker Menschen soll das Gesetz auch den illegalen Eigenanbau für Cannabispatienten überflüssig machen.
Cannabis für Schwerkranke auf Rezept
Cannabis kann bei schweren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson Schmerzen lindern und wird in immer mehr Ländern ganz legal zu diesem Zweck in der Apotheke verschrieben – etwa in Israel. Zwar fehlen noch umfassende Studien, doch Versuche an Mäusen zeigten, dass sogar Krebszellen durch die enthaltenen Cannabinoide zerstört werden können.
Um chronisch Kranken den Zugang zu den bisher sehr teuren Medikamenten zu erleichtern, soll ein neues Gesetz die Verschreibung ohne Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte möglich machen. Voraussetzung bleibt, dass keine andere Therapie dem Patienten helfen konnte. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, soll das Gesetz "spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten".
Eigenanbau und Cannabis als Genussmittel bleiben illegal
Mit dem neuen Gesetz soll auch der Eigenanbau unterbunden werden: Während etwa kürzlich in der niederländischen Stadt Tilburg eine Anbauerlaubnis für medizinisches Cannabis vom Bürgermeister erteilt wurde, soll dies in Deutschland untersagt bleiben. In Tilburg ist jetzt der Anbau von fünf Pflanzen für den Eigenbedarf von Cannabispatienten möglich. Da aber weder die Dosierung noch die Qualität des Medikaments wirklich medizinisch beaufsichtigt werden können, stehen deutsche Ärzte, Apotheker und die hiesige Politik einer solchen generellen Erlaubnis des Eigenanbaus für Patienten wie in Tilburg kritisch gegenüber.
Trotzdem wurde vor kurzem in einem Einzelfall eine Sondergenehmigung erteilt: Ein Patient hatte sich diese vor Gericht erstritten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte dem Kläger mit der Begründung Recht gegeben, dass eine Versorgung aufgrund der hohen Kosten der Cannabismedikamente zurzeit nicht anders gewährleistet werden könne. Denn die Krankenkassen zahlen bisher nicht für die teure Medizin. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Aufwendige Gerichtsverfahren sollen ebenso obsolet werden wie der Anbau in der heimischen Wohnung. Eine spezielle Agentur soll den staatlich kontrollierten Anbau organisieren und die Apotheken beliefern. Ärzte und Apotheker sorgen dann für eine ordnungsgemäße Verschreibung und Dosierung der Medizin.
Eine generelle Freigabe der Droge lehnt die Bundesregierung aber weiterhin ab. Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erklärt laut diesem Artikel: "Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."
Text: Thorsten Lux
Foto: angieconscious/pixelio.de