Skip to main content

Hoffnung für Schwerkranke

Neuer Gesetzentwurf: Cannabis gegen die Schmerzen

Das Cannabis als Schmerzmittel u. a. bei Patienten mit einer chronischen Erkrankung helfen kann, bestätigt nun ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.
Das Cannabis als Schmerzmittel u. a. bei Patienten mit einer chronischen Erkrankung helfen kann, bestätigt nun ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.
Foto: angieconscious/pixelio.de
Teilen auf

Der Anbau von Hanf lässt bei vielen Menschen nur eine Assoziation zu – die Verwendung der weiblichen Blüten als illegale Droge. Die Blüten, Blätter sowie das Harz der Hanfpflanze müssen jedoch nicht zwingend für einen Rausch sorgen. Ebenso wie die Samen und Fasern der Pflanze kann Cannabis Sativa auch für medizinisch-therapeutische Zwecke eingesetzt werden. Dass sie als Schmerzmittel u. a. Patienten mit einer chronischen Erkrankung helfen kann, bestätigt nun ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.

Jena. Zwischen Verteufelung und Verherrlichung – an der Legalisierung von Marihuana und Haschisch scheiden sich seit Jahrzehnten die Geister. Während in den Niederlanden ein Eigenbedarf von fünf Gramm Cannabis erlaubt ist, wurde in Deutschland erst im letzten Jahr ein von der Partei Bündnis 90/Die Grünen eingereichter Antrag für ein sogenanntes Cannabiskontrollgesetz abgelehnt.

Erste Legalisierungsversuche

Im März 2015 hat das Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen Antrag auf einen regulierten Verkauf von Cannabis gestellt. Ziel dieses Gesetzentwurfs war, Cannabis aus dem Strafrecht des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herauszunehmen und einen kontrollierten, legalen Markt zu erlauben.

Mit der Abgabe in speziellen Verkaufsstellen sollte unter anderem die Qualität des Produktes garantiert werden. Gleichzeitig forderten Bündnis 90/Die Grünen einen stärkeren Jugendschutz. Diese Vorschläge wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt.

Auch in Düsseldorf haben sich parteiübergreifend SPD, Grüne und FDP für legale Abgabestellen stark gemacht – bislang jedoch ohne dauerhaften Erfolg. Parallel zu der Debatte um eine generelle Legalisierung von Cannabis gibt es nun neue Überlegungen, die Droge verstärkt als Schmerzmittel zuzulassen.

Bislang können Patienten nur sehr begrenzt Cannabis zu therapeutischen Zwecken nutzen: Sie können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) beantragen und müssen die Cannabisblüten und Tropfen aus der Apotheke selbst finanzieren.

Einsatz von medizinischem Cannabis

Cannabisblüten und -tropfen enthalten in ihrer Reinform eine Reihe von Wirkstoffen, die laut Studien ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Die sogenannten Cannabinoide sollen bspw. Beschwerden bei Krankheiten wie Krebs, Epilepsie oder Multipler Sklerose lindern. Deutsche Ärzte dürfen daher in Einzelfällen Ausnahmen machen – bislang jedoch nur unter Einhaltung strenger Vorschriften.

In Zukunft soll keine Ausnahmeerlaubnis mehr nötig sein, wenn Patienten Medizinalhanf aus der Apotheke beziehen wollen: Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Gesundheit vorgestellt. Wird dem Antrag stattgegeben, könnten Patienten mit einer schweren chronischen Krankheit an einer Begleitstudie teilnehmen, die bis Ende 2018 laufen soll.

Auf diese Weise ließen sich die langwierigen Prozesse für Ausnahmegenehmigungen vermeiden. Eine entsprechende Erlaubnis des BfArM entfiele, da Ärzte das medizinische Hanf per Betäubungsmittelrezept verschreiben könnten. Die Kosten für die Patienten sollen dann vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.

Auch wenn der Konsum für gesunde Menschen weiter strafbar bleiben wird – die Bundesregierung geht damit einen Schritt auf die Legalisierungsbefürworter zu. 

Text: Torsten Lux
Foto: angieconscious/pixelio.de