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Stadt informiert

Quarantäne-Regeln bei Omikron-Fällen in Jena

Foto: Stadt Jena
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Die Stadt Jena gibt eine Übersicht der Quarantäneregelungen bei nachgewiesenen Omikron-Fällen.

Jena.
Der Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Freitag wurde nun auch in den Thüringer Eindämmungserlass übernommen. Somit gelten die neuen Quarantäneregeln für nachgewiesene Omikron-Fälle auch in Thüringen


Wenn ein Omikron-Fall nachgewiesen wurde, gilt für Kontaktpersonen:

  • Eine verkürzte Quarantänedauer von sieben Tagen, wenn ein am siebten Tag durchgeführter PCR- oder zertifizierter Antigenschnelltest negativ ist. 

  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest (Probenentnahme frühestens am fünften Tag) beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.

  • Ohne Testung kann die Quarantäne nach zehn Tagen beendet werden. Geboosterte Kontaktpersonen sowie Kontaktpersonen, die sowohl geimpft als auch genesen sind, müssen nicht in Quarantäne.

    Auch bei doppelt Geimpften und Genesenen wird auf eine Quarantäne als Kontaktperson verzichtet, sofern die Erkrankung/Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.


Für positiv Getestete/ erkrankte Personen richtet das Gesundheitsamt sich beim Entlassungsmanagment nach wie vor nach den Empfehlungen des RKI. Dort wird aktuell noch nicht zwischen regulären Fällen und Fällen mit Omikron-Variante unterschieden.

Es gilt daher zunächst weiterhin – bis das RKI die Empfehlungen anpasst:

  • häusliche Isolierung von 14 Tagen 

  • ein vorheriges Freitesten ist nicht möglich. 

  • Bei mildem Verlauf kann nach 14 Tagen eine Freitestung mittels Schnelltest, bei schwerem Verlauf mittels PCR-Test erfolgen – beides nur bei nachhaltiger Besserung der Symptomatik seit mindestens 48 Stunden. 

Quelle: Stadt Jena