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Land sorgt für Klarheit

Jena hebt Allgemeinverfügung zu „Corona-Spaziergängen“ auf

Auch in den nächsten Wochen ist wieder mit „Corona-Spaziergängen“ in Jena zu rechnen.
Auch in den nächsten Wochen ist wieder mit „Corona-Spaziergängen“ in Jena zu rechnen.
Foto: Ben Baumgarten/Archiv
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Nach Urteil von Verwaltungsgericht: Jena hebt Allgemeinverfügung zu „Corona-Spaziergängen“ auf, sieht sich aber dank einer neuen Landesverordnung für anstehende Proteste gut vorbereitet.

Jena. Die Stadt Jena hat die Allgemeinverfügung vom 14.12.2021 zum Verbot der sogenannten „Corona-Spaziergänge“ bereits am 29.12.2021 aufgehoben. Das teilte die Stadt in dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Amtsblatt mit.


Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gera. Dieses hatte geurteilt, dass das Untersagen von Versammlungen oder Aufzügen nur bei Vorliegen der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" rechtens sei. Diese hatte der neue Bundestag jedoch Ende November auslaufen lassen.

In ihrer Allgemeinverfügung vom 14.12.2021 hatte die Stadt Jena die regelmäßig stattfindenden, aber unangemeldeten sogenannten "Corona-Spaziergänge" als Versammlungen eingestuft. Da die Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske und der Mindestabstand bei diesen konsequent missachtet würden, sah die Stadt sich gezwungen, diese zu verbieten.

Dezernent Koppe: "Neue Landesverordnung schließt Regelungslücke"

Ein pauschales Verbot mittels Allgemeinverfügung ist mit der Entscheidung aus Gera wieder vom Tisch. Dies sei aber auch gar nicht mehr nötig, sagt Ordnungsdezernent Benjamin Koppe: "Die Allgemeinverfügung ist ohnehin obsolet, da wir eine neue Verordnung des Landes haben, die es zu dem Zeitpunkt noch nicht gab."

Denn erst vor kurzem ergänzte der Freistaat Thüringen seine Landesverordnung um einen wichtigen Punkt. Versammlungen, deren Versammlungsleiter fehlt, die Aufzugscharakter haben oder bei denen die Infektionsschutzregeln trotz Aufforderung nicht umgesetzt werden, dürfen demnach von der Stadt aufgelöst werden. Zweifelsohne trifft dies auf die "Spaziergänge" zu.

Das sieht auch Koppe so: "Die neue Landesverordnung schließt die Regelungslücke zu den "Corona-Spaziergängen"." Daher brauche es die Allgemeinverfügung gar nicht mehr. Er sieht Jena somit auch für zukünftige "Spaziergänge" gerüstet.

Kritik vom Stadtrat

Vor dem Hintergrund war eine Debatte zwischen Koppe (CDU) und Stadtrat Stefan Beyer (FDP) entbrannt. Beyer hatte die Forderung Koppes nach mehr Polizei bei den "Spaziergängen" in Jena kritisiert und ihm vorgeworfen, die gesellschaftliche Spaltung zu befeuern und einem gesellschaftlichen Diskurs auszuweichen.


Dieser betonte wiederum, das Problem seien nicht unterschiedliche Meinungen, sondern das Einhalten bzw. Nicht-Einhalten gewisser Spielregeln. Ähnlich äußerte sich Stadtrat Bastian Stein (CDU): Die Umsetzung der Masken- und Abstandsregeln sei keine Einschränkung der Meinungsfreiheit und die Missachtung dieser Regeln kein Akt der Meinungsfreiheit, sondern ein Verstoß gegen geltendes Recht. 

Text: Alexander Nehls