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Neue Allgemeinverfügung

Warnstufe 2: 3G-Regel im Saale-Holzland-Kreis

Neue Allgemeinverfügung: Erweiterung der Testpflicht im Sinne der 3G-Regelung sowie Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen.
Neue Allgemeinverfügung: Erweiterung der Testpflicht im Sinne der 3G-Regelung sowie Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen.
Foto: Christian Daum/pixelio.de
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Ab sofort Warnstufe 2 im Saale-Holzland-Kreis: Allgemeinverfügung mit erweiterten Corona-Schutzmaßnahmen erlassen.

Eisenberg. Entsprechend dem Frühwarnsystem des Landes befindet sich der Saale-Holzland-Kreis seit dem 19.10. in der Warnstufe 2. Damit ist er verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus zu ergreifen.

Der Covid-19-Koordinierungsstab hat dazu am Dienstagmorgen erneut beraten und den Erlass einer Allgemeinverfügung beschlossen.

Sie wird auf der Internetseite des Landkreises (https://www.saaleholzlandkreis.de/corona-virus/allgemeinverfuegung-shk/#c9436) bekannt gemacht und tritt am 20. Oktober 2021 in Kraft.



Verfügt werden darin die Erweiterung der Testpflicht im Sinne der 3G-Regelung sowie Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen.

Erweiterte Testpflicht

Über die in der Thüringer Verordnung (§13 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) geregelten Bereiche hinausgehend, wird im Saale-Holzland-Kreis die 3G-Regel in geschlossenen Räumen eingeführt.

Das heißt,

- der Zutritt zu Gaststätten (außer zum Abholen von Speisen und Getränken),
- die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen,
- die Teilnahme nicht öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen,
- der Zugang zu Sport und Fitness (Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios,
  Sporthallen – mit Ausnahme einschlägiger Landesregelungen)
- sowie touristische Übernachtungen

sind nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete erlaubt.

Als negativer Test gelten

- ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden),
- ein alternativer Nukleinsäure-Amplifikationstest (nicht älter als 24 Stunden)
- eine Bescheinigung über einen Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- ein vor Ort durchgeführter Selbsttest.

Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen

Die Teilnehmerzahl von öffentlichen Veranstaltungen im Freien wird auf 600 begrenzt, in geschlossenen Räumen auf 300.



Forderung nach einheitlichen Landesregelungen

„Mit den unterschiedlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte haben wir in Thüringen wieder einen Flickenteppich wie in der ersten Welle der Corona-Pandemie“, kritisiert Landrat Andreas Heller die Situation.

„Das verunsichert die Menschen, vor allem Pendler, die zur Arbeit oder zur Schule über Kreisgrenzen fahren.“ Landrat und Koordinierungsstab äußern ihr Unverständnis darüber, dass trotz der Forderung aus den Kommunen im Entwurf der neuen Landesverordnung keine Vereinheitlichung vorgesehen ist.



„Das macht das Leben der Menschen und das Agieren für uns als Landkreis zusätzlich zu der sowieso schon schwierigen Situation in der Pandemie unnötigerweise noch komplizierter.“

Hintergrund

Die aktuelle gültige Landesverordnung hat in Thüringen ein Frühwarnsystem etabliert. Bei lokal ansteigenden Fallzahlen entscheiden dabei neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die lokale Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz und die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen darüber, wann zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Wenn zwei dieser Werte eine festgelegte Grenze drei Tage lang überschreiten, tritt die nächsthöhere Warnstufe in Kraft.

Bis zum 18.10.2021 befand sich der Saale-Holzland-Kreis in der Warnstufe 1, da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis und die thüringenweise Auslastung der Intensivstationen den jeweiligen Wert der Basisstufe überschritten.



Seit dem 19.10.2021 befindet sich der Saale-Holzland-Kreis in Warnstufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 172,7 pro 100.000 Einwohnern, einer Hospitalisierungsinzidenz von 9,7 pro 100.000 Einwohnern sowie einer thüringenweiten Auslastung der Intensivstationen von 5,9 %.

Im Landkreis ist derzeit ein dynamisches Infektionsgeschehen insbesondere an Schulen und sonstigen Einrichtungen zu beobachten. Vereinzelte Infektionen haben ihren Ursprung in gastronomischen Einrichtungen bzw. im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht.

Quelle: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis