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Lücke geschlossen

Jena findet Mittel für sozialen Wohnungsbau

Bei Förderstopp vom Land: Der Jenaer Stadtrat hat gestrigen Mittwoch eine Förderung zum Bau sozialer Wohnungen beschlossen.
Bei Förderstopp vom Land: Der Jenaer Stadtrat hat gestrigen Mittwoch eine Förderung zum Bau sozialer Wohnungen beschlossen.
Foto: Jürgen Scheere/Archiv
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Stadtratsbeschluss: In Zukunft werden alle Bauprojekte mit mehr als 15 Wohneinheiten in Jena zur Bereitstellung günstiger Mieten verpflichtet und im Gegenzug gefördert, wenn der Freistaat nicht selbst fördert.

Jena. Nachdem die Stadtverwaltung Jena vom Stadtrat beauftragt worden war, die Möglichkeiten für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Entwicklung des Wohnungsmarktes und -baus zu erweitern, stellte Oberbürgermeister Thomas Nitzsche am gestrigen Mittwoch ein Modell zur Schaffung von sozialem Wohnraum vor.

Nitzsche betonte, dass die Notwendigkeit dafür, nicht nur in Jena, definitiv gegeben ist. Auf Thüringer Ebene wurde deshalb schon vor Jahren ein lukratives Förderprogramm gestartet, welches Bauherren trotz jahrelang niedriger, weil sozialer Mieten ein rentables Ergebnis liefert.

Das Innenstadtstabilisierungsprogramm verpflichtet Bauherren, über einen Zeitraum von 15 Jahren bei Bauprojekte mit mehr als 15 Wohneinheiten mindestens 20 Prozent der Wohnungen zu sozialen Konditionen zu vermieten. Im Gegenzug erhalten sie Baulosten- und Tilgungszuschüsse, die die niedrigen Mietsätze ausgleichen.

In der jüngeren Vergangenheit zeigte sich jedoch das Problem, dass diese Förderung nicht für alle Projekte zur Verfügung stand. Sei es, weil die Mittel aufgrund der hohen Nachfrage erschöpft waren oder weil die aktuelle Fördermittelrichtlinie im vergangenen Dezember auslief.

Stadt Jena stopft die Hälfte der entstandenen Lücke

In diese Lücke springe für das Jenaer Stadtgebiet nun die Stadt selbst, erklärte Nitzsche, indem man das Programm vom Grundsatz in gleicher Weise selbst übernehme. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sei eine vollständige Übernahme der Thüringer Förderung nicht leistbar.

Deswegen werde die Verpflichtung für die Bauherren zum Bau sozialen Wohnraums auf 10 Prozent heruntergesetzt, wodurch auch die Förderung sinke.

Trotz dieser Deckelung ist Nitzsche von der Maßnahme überzeugt: „Wir haben hiermit im Kern ein Instrument, um Projekte für Bauherren auch dann rentabel zu machen, wenn die Landesförderung ausbleibt. Damit leisten wir einen Beitrag für bezahlbaren Wohnraum in Jena“.

Der Stadtrat hat die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch einstimmig angenommen. Damit wird ab sofort in allen Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen zu kommenden Projekten, die die Bedingungen erfüllen, eine entsprechende Klausel festgehalten, sofern die Fördermittel des Landes ausbleiben.

Text: Johannes Pfuch