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PETA setzt Belohnung aus

Polizei-Großeinsatz: Spurensuche nach Tiertötung

Die Polizei hat am Freitag nochmals intensiv die Weide abgesucht.
Die Polizei hat am Freitag nochmals intensiv die Weide abgesucht.
Foto: Ben Baumgarten
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Zu einem Großeinsatz von Kripo und Bereitschaftspolizei kam es am Freitag auf der Weide in Jena-Cospeda. PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus.

Jena. Unbekannte töteten in der Nacht zum Dienstag auf einer Weide im Jenaer Ortsteil Cospeda zwei Schafe und sieben Ziegen (wir berichteten Grausiger Fund: Neun Tiere in Jena brutal getötet). Wie nun die Ermittlungen ergaben, wurden die Tiere mit einer Luftdruckwaffe erschossen.

Aus diesem Grund wurde das gesamte Areal am heutigen Freitagmittag mit einem Großaufgebot der Polizei nochmals abgesucht. Dabei wurden die Kriminalisten von etwa 30 Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.

Mit Metalldetektoren und anderen Hilfsgeräten wurde die Weide intensiv nach Projektilen der Schusswaffe und anderen verdächtigen Spuren durchkämmt.

 
PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt die Tierschutzorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die den oder die Tierquäler überführen, aus.

Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich bei der PETA telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail melden – auch anonym.


„Die Täter müssen gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein in einer Pressemitteilung von PETA.

Außerdem fordern die Tierschützer harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. „Wer wehrlose Tiere aus Spaß quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“
 
Tierquälerei kein Kavaliersdelikt

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
Text: Susann Schmidt