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Leichnam obduziert

Todesfall AfD-Noack: Staatsanwaltschaft ermittelt

Noch keine Resultate: Die Staatsanwaltschaft Gera hat die Leiche des Kahlaer AfD-Stadtrates Oliver Noack obduzieren lassen.
Noch keine Resultate: Die Staatsanwaltschaft Gera hat die Leiche des Kahlaer AfD-Stadtrates Oliver Noack obduzieren lassen.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Der Leichnam des Kahlaer AfD-Stadtrates Oliver Noack wurde obduziert. Dies hatte die Staatsanwaltschaft Gera veranlasst.

Jena. In dem Todesfall des Kahlaer Stadtrates Oliver Noack (AfD) wird bei der Staatsanwaltschaft Gera ein Todesermittlungsverfahren geführt. Es handelt sich dabei um ein objektives Verfahren, das der Aufklärung der Todesumstände bei nichtnatürlichen Todesfällen dient. Ziel eines Todesermittlungsverfahrens ist insbesondere die Abklärung einer etwaigen Fremdbeteiligung.

Zum Abgleich der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, deren Ergebnisse bereits durch die Polizei in Jena bekannt gegeben worden sind, hat die Staatsanwaltschaft Gera die Obduktion des Leichnams des Verstorbenen veranlasst.

Die Obduktion fand am 30.11.2017 statt. Der endgültige Obduktionsbericht steht jedoch noch aus, sodass eine abschließende Aussage zu dem Fall noch nicht getroffen werden kann. Eine Obduktion ist in Fällen wie dem vorliegenden üblich.



Im Hinblick auf die bisherige Berichterstattung, insbesondere in verschiedenen Internetmedien, ist darauf hinzuweisen, dass über den Abschluss von Ermittlungen von Gesetzes wegen ausschließlich die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens entscheidet.

Der Abschluss allein der polizeilichen Ermittlungstätigkeit bedeutet daher nicht notwendig, dass in einem Verfahren keine Ermittlungen mehr geführt würden. Infolge dessen dürfte es bezüglich der polizeilichen Pressemitteilungen in dem Fall zu Missverständnissen gekommen sein.

Quelle: Staatsanwaltschaft Gera