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Personalausweis genügt

Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung

Sie können auch Ihr Kreuz machen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben.
Sie können auch Ihr Kreuz machen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, am Sonntag ihre Stimme zur Bundestagswahl abzugeben. Eine vorliegende Wahlbenachrichtigung ist dafür nicht notwendig, der Personalausweis genügt.

Erfurt. Am Sonntag findet die Wahl des Bundestages statt. Um daran teilzunehmen, reicht der Personalausweis.

Landeswahlleiter Günter Krombholz ruft alle Wahlberechtigten auf, am Sonntag, dem 24. September, wählen zu gehen. „Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten die Chance nutzen, mit ihren Stimmen auf die künftige Politik in Deutschland Einfluss zu nehmen.“

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Votum abgeben.



Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte der Wähler ins Wahllokal  gehen. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich - zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis - aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig.

Personalausweis oder Reisepass genügt

Ist der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

Bitte nehmen sie unbedingt - nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal! Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden.

„Wie bei der Bundestagswahl 2013 werden an die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal keine Wahlumschläge ausgegeben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass für Andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt werden, bei richtigem Falten des Stimmzettels unbegründet“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik