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Stadt Jena informiert

Höhere Mietstufe für Jena: Wohngeld steigt ab 2016 deutlich

Von 2016 an wird der Mietzuschuss für Wohngeldempfänger deutlich steigen.
Von 2016 an wird der Mietzuschuss für Wohngeldempfänger deutlich steigen.
Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
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Zum  01.01.2016 tritt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumfördergesetzes in Kraft.

Jena. Durch die Neuregelungen werden die Leistungen für die Bürger verbessert. Es gibt folgende Änderungen:

  • Anpassung der Tabellenwerte d.h. die Tabellenwerte des Wohngeldes werden an die Entwicklungen der Bruttokaltmiete und der Verbraucherpreise angepasst.
  • Des Weiteren werden die Miethöchstbeträge angehoben. Die Stadt Jena wechselt von der Mietenstufe III in die nächsthöhere Mietenstufe IV.
  • Neuregelung der Freibeträge für Behinderungen, Alleinerziehende und Kinder mit eigenen Einnahmen.

Für einen Zwei-Personen-Haushalt kann sich das Wohngeld von durchschnittlich 112 Euro pro Monat auf durchschnittlich 186 Euro pro Monat erhöhen!

Auch wenn keine Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgenommen wurden, können von der Gesetzesänderung eine Vielzahl von Jenaern Haushalten profitieren, die gegenwärtig kein oder nur geringes Wohngeld erhalten.

Für alle Wohngeldempfänger, deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2016 hinein reicht, erfolgt die Umstellung automatisch. Erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine neue Antragstellung erforderlich.

Neuanträge bzw. Weiterbewilligungsanträge können ab Januar 2016 zu den bekannten Öffnungszeiten im Fachdienst Soziales, Team Wohnen, Lutherplatz 3, 07743 Jena gestellt werden.

Quelle: Stadt Jena
Foto: Thorben Wengert/pixelio.de