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Neuberechnung ab Oktober 2025

Stadtratsbeschluss: Kita-Gebühren in Jena werden gerechter

Neue Satzung verabschiedet: Kita-Kosten in Jena künftig sozialer gestaffelt.
Neue Satzung verabschiedet: Kita-Kosten in Jena künftig sozialer gestaffelt.
Foto: Helene Souza/pixelio.de
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Stadtrat beschließt neue Kita-Gebühren: Mehr Gerechtigkeit für Familien in Jena.

Jena. Der Jenaer Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung der Änderung der Kindergarten-Gebührensatzung zugestimmt.

Nach Bekanntmachung im Amtsblatt wird die neue Satzung somit zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kindergarten-Gebühren in Jena neu berechnet.


Ein wichtiges Ziel der Neuberechnung ist eine gerechtere Verteilung der Gebühren.

„Dieser Schritt ist ein wichtiger Erfolg“, betont Johannes Schleußner, Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur und Sport. „Viele der Haushalte, die bisher die Höchstgebühr gezahlt haben, fallen nach der Neuberechnung unter die Höchstbetragsgrenze.“


Der Höchstsatz gilt künftig ab einem anrechenbaren Einkommen von 4.130 Euro – bisher lag die Grenze bei 2.861 Euro. „Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen werden durch die Neuberechnung klar entlastet“, so Schleußner.

Die Pauschalabschläge vom Einkommen und der Grundfreibetrag von 1.130 Euro bleiben unverändert. Der Gebührensatz wird hingegen von bisher 13 Prozent auf 10 Prozent gesenkt.


Dadurch müssen deutlich weniger Haushalte den Höchstsatz bezahlen. Bisher traf dies auf rund 60 Prozent aller Haushalte mit Kindergartenkindern zu – in Zukunft nur noch auf etwa 40 Prozent.

Die Freibeträge für das zweite und dritte Kind werden jeweils von 400 Euro auf 580 Euro erhöht. Die Erhöhung der Freibeträge bedeutet eine signifikante finanzielle Erleichterung für Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt.


Die Höchstgebühr bei einem, zwei und drei Kindern steigt von 225, 173 und 121 Euro auf 300, 242, 184 Euro. Für Arbeitnehmerhaushalte gilt dies (je nach Kinderzahl) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.580 bis 6.452 Euro.

Zum Hintergrund: Auftrag des Stadtrats angesichts gestiegener Kosten

Im Dezember 2024 hatte der Stadtrat den Oberbürgermeister mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/26 beauftragt, einen Entwurf für eine geänderte Gebührensatzung vorzulegen. Die bisherige Satzung gilt im Wesentlichen seit 2015.      


Während die Höchstbeträge seit 2015 nicht verändert wurden, sind die Kosten in den Kindertageseinrichtungen stetig gestiegen. Dieser gewachsenen Schieflage wird mit der Neuberechnung begegnet.

Die Betriebskosten für einen Kinderbetreuungsplatz in Jena sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Lagen sie 2015 noch bei 8400 Euro pro Jahr, haben sie sich bis 2024 auf 12.700 Euro erhöht.


Der durch die Eltern finanzierte Anteil (inklusive der vom Land gezahlten Zuschüsse für die letzten beiden beitragsfreien Kindergartenjahre) lag 2015 bei 17 Prozent, im Jahr 2024 bei 12 Prozent.

Wenn die neue Gebührensatzung greift, werden die jährlichen Nettoeinnahmen voraussichtlich um 14 Prozent ansteigen.

Quelle: Stadt Jena