Nach Parkplatzrempler
Fahrerflucht in Jena: Der Zettel am Auto reicht nicht

Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend, wenn man einen Verkehrsunfall verursacht hat.
Foto: Baumgarten/JENPICTURES/Archiv
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Zettel am Auto reichte nicht: Ein kurzer Parkrempler in Jena hat für einen Citroën-Fahrer ein juristisches Nachspiel.
Jena. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und ein geparkter Seat wurde im Jenaer Stadtteil Lobeda beschädigt.
Am Mittwochnachmittag kam es in der Ebereschenstraße zu einem Parkunfall, bei dem ein Citroën-Fahrer mit seiner Anhängerkupplung gegen das Heck eines anderen Fahrzeugs stieß.
Der entstandene Schaden war sichtbar, doch statt auf den Besitzer zu warten, entschied sich der Fahrer für eine vermeintlich einfache Lösung: Er hinterließ einen Zettel mit seinen Kontaktdaten.
Was gut gemeint war, ist rechtlich problematisch. Denn laut § 142 des Strafgesetzbuches reicht das bloße Hinterlassen eines Zettels nicht aus, um sich der Verantwortung zu entziehen.
Die Polizei weist darauf hin, dass ein solcher Hinweis leicht durch Wind oder Wetter verloren gehen kann – und damit keine verlässliche Information darstellt.
Der Besitzer des beschädigten Seat informierte nach Auffinden des Zettels die Polizei, die den Unfall aufnahm und den Citroën-Fahrer ausfindig machte.
Nun muss sich dieser wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich verantworten.
Die Polizei mahnt zur Vorsicht und erinnert daran, dass selbst gut gemeinte Maßnahmen wie das Hinterlassen eines Zettels nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen.
Hinweis der Polizei: Im Zweifelsfall lieber die Polizei rufen – das schützt vor rechtlichen Folgen und hilft, den Schaden korrekt zu regulieren.
Quelle: Polizei Jena