Skip to main content

Pyro-Klage abgewiesen

BGH-Urteil: Jena muss für seine Fans blechen

Fußballvereine haften für das Fehlverhalten ihrer Fans, wenn diese in Stadien z.B. Pyrotechnik oder Böller zünden. Das bestätigte der BGH am Donnerstag.
Fußballvereine haften für das Fehlverhalten ihrer Fans, wenn diese in Stadien z.B. Pyrotechnik oder Böller zünden. Das bestätigte der BGH am Donnerstag.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
Teilen auf

Niederlage vor Gericht: Bundesgerichtshof weist Pyro-Klage des FC Carl Zeiss Jena ab. Verein muss für das Fehlverhalten seiner Fans nun saftige Geldstrafe zahlen.

Jena. Eltern haften für ihre Kinder, Besitzer für ihre Hunde, und Vereine für ihre Fans: Dabei bleibt es vorerst. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes darf der DFB Vereine auch weiterhin für Vergehen ihrer Fans belangen.

Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, der vom DFB für drei Vorfälle aus dem Jahr 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro verdonnert wurde (wir berichteten DFB-Urteil: Fette Geldstrafe für Jena). Konkret ging es dabei um das Abbrennen von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen bei insgesamt drei Spielen der Saale-Kicker.

Die Richter betrachten die Geldstrafe nicht als Bestrafung, sondern als Ansporn: "Sie dient nicht der Ahndung und Sühne vorangegangenen Fehlverhaltens der Antragstellerin, sondern soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Die 'Geldstrafe' soll die Antragstellerin dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern."

Ohne Schuld keine Strafe - doch!

Für den Verein bedeutet dieses Urteil einen Rückschlag. Denn er hatte argumentiert, dass er nicht für etwas bestraft werden könne, für das ihn keine Schuld trifft.

"Die Geldstrafen des DFB sind eine enorme finanzielle Belastung und ein großer wirtschaftlicher Schaden für uns und auch für viele kleine Vereine", sagte FCC-Geschäftsführer Förster.



Zudem kritisierte er die Argumentation der Richter: "Die Prävention, die damit einhergehen soll, hat sich über die Jahre auch nicht eingestellt. Somit kann man den präventiven Charakter durchaus in Frage stellen. Das ist nicht von der Praxis gedeckt".

"Das ist totaler Käse."

Auch die Reaktionen aus der Fanszene ließen nicht lange auf sich warten. Die Blau-Gelb-Weiße Hilfe verweist in einer Pressemitteilung auf unterschiedliche Auffassungen des Begriffes "Fehlverhalten", insbesondere zum Thema Pyrotechnik.

Dass Strafen des DFB reine Präventivmaßnahmen seien, sei "totaler Käse". Zudem hinterfragt sie den Sinn von Zahlungen an den DFB: "In unseren Augen macht der DFB keine Präventivarbeit und glänzt eher mit populistischen, wenig nachhaltigen Maßnahmen oder Aktionen sowie Steuervergehen".

Durch das Urteil bleibt erst einmal alles beim Alten: Der DFB darf weiterhin Kollektivstrafen verteilen, die Vereine schauen dagegen in die Röhre. Den Konflikt zwischen DFB, Vereinen und Fans wird es sicher nicht lösen.

Doch möglicherweise sieht man sich schneller wieder als gedacht: Den Gang vors Bundesverfassungsgericht wollte der Regionalligist ausdrücklich nicht ausschließen.

Text: Alexander Nehls