Rückwirkend zum 1. Januar
JenaBonus: Kostenerstattung für unermäßigte Tickets
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Anfrage der Linken im Stadtrat: JenaBonus-Inhaber können sich Mehrkosten für nicht ermäßigte Tickets rückwirkend zum 1. Januar erstatten lassen.
Jena. Seit Anfang des Jahres war die Fahrpreisermäßigung für JenaBonus-Inhaber ausgesetzt, obwohl der Doppelhaushalt 2021/22 die Fortführung der JenaBonus-Ermäßigung vorsieht. Zuvor sollte der Bonus im Haushaltssicherungskonzept gestrichen werden.
Eine Anfrage der Stadtrats-Fraktion DIE LINKE ergab nun, dass bei Vorlage der Fahrscheine/Monatskarten eine rückwirkende Erstattung des Ermäßigungsbetrages ab 01.01.2021 möglich ist, ergo eine Erstattung des Betrages, den JenaBonus-Inhaber seit dem 01. Januar zu viel für Tickets zahlten.
Die genauen Modalitäten müssen jedoch noch geklärt werden. Aus dem Antwortschreiben der Stadtverwaltung geht darüber hinaus hervor, dass die Kostenerstattung für Einzelfahrscheine nicht möglich sei, da lediglich Monatskarten, Schüler-Azubi-Monatskarten sowie 4-Fahrtenkarten begünstigt werden.
Der Erwerb neuer Monatskarten sowie 4-Fahrtenkarten soll für JenaBonus-Inhaber nunmehr wieder zum vergünstigten Preis möglich sein.
Text: Johannes Pfuch
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        
                        