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Entlastung für Eltern

Kinderkrankengeld: Ab sofort auch für gesunde Kinder

Entlastung für Eltern: Die Bundesregierung hat das Kinderkrankengeld für 2021 an die Bundes-Notbremse angepasst.
Entlastung für Eltern: Die Bundesregierung hat das Kinderkrankengeld für 2021 an die Bundes-Notbremse angepasst.
Foto: Souza/pixelio.de
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Weitere Entlastung: Eltern können ab sofort auch für gesunde Kinder Kinderkrankengeld beantragen, wenn die Betreuung durch Schule oder Kita eingeschränkt ist.

Jena. Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wurde auch der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. Die Bundesregierung möchte so Eltern unterstützen, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen.

Demnach haben Eltern jetzt auch Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, nämlich dann, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.



Das Kinderkrankengeld soll berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen.

Ein Anspruch auf das erweiterte pandemiebedingte Kinderkrankengeld besteht, wenn das eigene Kind krank ist, aber auch, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist.

Das gilt unter anderem dann, wenn die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist, die Präsenzbetreuung untersagt ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.



Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern können einen Entschädigungsanspruch nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.

Ein Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann.

Wie viele Krankentage stehen den Familien zu?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage.

Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage.



Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und wo wird das Geld beantragt?

Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns.

Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen auf geeignete Weise nach, dass die Einrichtung geschlossen ist oder nicht besucht wird. Die Krankenkasse kann die Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule verlangen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung sowie des Bundesfamilienministeriums.

Quelle: Bundesregierung