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Weg geebnet

Bundes-Notbremse: Das gilt für Jena

Bundes-Notbremse beschlossen: Für Jena könnten damit bald neue Maßnahmen gelten.
Bundes-Notbremse beschlossen: Für Jena könnten damit bald neue Maßnahmen gelten.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Bundesrat und Bundespräsident haben heute die Bundes-Notbremse durchgewunken. Für Jena gelten damit bei Inkrafttreten neue Maßnahmen.

Jena. Der Bundesrat hat die am gestrigen Mittwoch im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung des Infektionsschutzgesetzes durchgewunken und legt dementsprechend keinen Einspruch ein. Damit ist der Weg für die Bundes-Notbremse geebnet.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Gesetzesänderung bereits am Donnerstagnachmittag unterzeichnet. Damit kann das Gesetz in den kommenden Tagen in Kraft treten.

In der Debatte im Bundesrat wurde stark über die Gesetzesänderung diskutiert. Mecklenburg-Vorpommern Ministerpräsidentin Manuela Schwesig etwa befürchtet ein Öffnungs-Pingpong bei den Schulen, wenn die Inzidenz rund um 165 stagniert.

Trotz der kritischen Stimmen wird die Länderkammer aber nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Da es sich bei der Gesetzesänderung um ein Einspruchsgesetz handelt, hätte der Bundesrat das Gesetz ohnehin nicht verhindern, höchstens verzögern können.

Darauf einstellen, dass Schulen ab Montag zu sind

Jenas Stadtsprecher Kristian Philler geht davon aus, dass das Gesetz am Montag in Kraft tritt. „Alle Eltern müssen sich darauf einstellen, dass ab Montag die Schulen schließen, da die Inzidenzen tendenziell steigen“, so Philler. Am heutigen Donnerstag stieg die Inzidenz von 134,2 auf 141,7.

Es werde zudem keine neue Allgemeinverfügung geben, da es sich bei dem nun durchgewunkenen Infektionsschutzgesetz um ein Bundesgesetz handele, das wie etwa auch die Straßenverkehrsordnung bundeseinheitlich gehandhabt werde und bei dem dementsprechend weder die Stadt noch das Land ein Mitspracherecht jenseits der Inzidenz von 100 hätten.

Ob das Gesetz in dieser Form lange Bestand haben wird, steht jedoch in den Sternen. Insbesondere gegen die umstrittene Ausgangssperre laufen derzeit mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht.

Bei Inkrafttreten geltende Gesetze in Jena

Nichtsdestotrotz werden für Jena, das wie ganz Thüringen seit Wochen über dem Inzidenz-Wert von 100 liegt, vorerst folgende Maßnahmen gelten, sofern das Gesetz in Kraft tritt:

Ausgangssperre

Von 22 bis 5 Uhr nachts gilt eine Ausgangssperre. Der Weg zur Arbeit, die Versorgung von Tieren oder medizinische Notfälle bilden eine Ausnahme. Zudem bleibt körperliche Bewegung im Freien von 22 bis 24 Uhr erlaubt, sofern man allein unterwegs ist.

Kontaktbeschränkung

Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch mit zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person eines anderen Haushalts erlaubt. Ausgenommen davon sind deren Kinder, sofern sie unter 14 Jahre alt sind.

Einzelhandel

Sofern Jena bis Montag die Inzidenz von 150 reißt, bleiben alle Geschäfte zu. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Dort gelten alle bisherigen Hygiene-Maßnahmen weiterhin.

Bei Inzidenz zwischen 100 und 150 ist nach dem neuen Gesetz das Einkaufen nach Terminvereinbarung (Click & Meet) möglich. Unabhängig von der Inzidenz bleibt die Abholung vorbestellter Ware möglich.

Freizeit- und Kultureinrichtungen

Freizeiteinrichtungen dürfen nicht öffnen. Bereits wieder geöffnete Theater, Museen und Kinos müssen wieder schließen. Zoos und botanische Gärten können geöffnet bleiben. Besucher brauchen dort einen negativen Corona-Test.

Für Gottesdienste gelten die bereits bestehenden Maßnahmen weiterhin. Hier gibt es keine strengeren Regeln.

Gastronomie und Hotels

Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen bleibt jedoch bis 21 Uhr erlaubt. Lieferungen sollen auch nach 21 Uhr erlaubt sein.

In Hotels gilt weiterhin: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Körperpflege

Körpernahe Dienstleistungen sind verboten, sofern sie keinen medizinischen Zweck erfüllen. Friseure und Fußpflege dürfen geöffnet bleiben. Kunden müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Unternehmen

Die Pflicht, Beschäftigten bei Büroarbeit Homeoffice anzubieten, soll im Gesetz verankert werden. Darüber hinaus müssen Betriebe demnach ihren Angestellten zweimal pro Woche ein Testangebot machen.

Schulen und Kitas

Sofern Jena bis Montag die Inzidenz von 165 reißt, bleiben alle Schulen und Kitas geschlossen. Der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter versicherte gestern gegenüber Medien zudem, dass für alle Schüler der 1. bis 6. Klassenstufe eine Notbetreuung eingerichtet werde.

Bei Inzidenz 100 bis 165 findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Unabhängig von der Inzidenz müssen sich Schüler zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Für alle Personen ohne negativen Schnelltest gilt ein Betretungsverbot.

Text: Johannes Pfuch