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Was zu beachten ist

Arbeitsamt Jena: Neue Ausbildungen trotz Corona

Trotz Corona: Die Arbeitsagentur Jena rät Unternehmen, neue Ausbildungen zu beginnen und Azubis zu übernehmen.
Trotz Corona: Die Arbeitsagentur Jena rät Unternehmen, neue Ausbildungen zu beginnen und Azubis zu übernehmen.
Foto: Agentur für Arbeit
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Die Kurzarbeit wird aufgrund der aktuellen Situation rund um die Pandemie noch länger eine Rolle spielen. Trotzdem rät die Arbeitsagentur Jena Unternehmen, neue Ausbildungsverträge abzuschließen und fertige Azubis zu übernehmen.

Jena. Die derzeitige Entwicklung des Pandemiegeschehens lässt erwarten, dass viele Unternehmen weiterhin Kurzarbeit durchführen müssen, während gleichzeitig aber auch Bedarfe an neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen.

Zudem rücken für viele Auszubildende die Abschlussprüfungen näher und die Unternehmen möchten Ihren ausgebildeten Nachwuchs nicht verlieren.

„Das neue Ausbildungsjahr zum Greifen nah und allen Firmen die überlegen, ob sie während Kurzarbeit neue Ausbildungsverträge abschließen und ihre frisch gebackenen Fachkräfte übernehmen können, sage ich, beides ist möglich“, weiß Irena Michel, die Leiterin der Jenaer Arbeitsagentur.



„Ich wünsche mir sehr, dass die Unternehmen ausbilden und auch übernehmen. Ausbildung ist wichtig, besonders in Zeiten der Krise, denn Fachkräfte werden auch im Hinblick auf die Demografie weiter eine wichtige Rolle spielen, um im Wettbewerb die Nase vorn zu haben.

Arbeitgeber, die diesbezüglich Fragen haben, können einfach ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice kontaktieren. Hier beraten wir sie zu ihren Möglichkeiten“, sagt sie weiter.

Dürfen während der Kurzarbeit Ausbildungsverträge abgeschlossen werden?

Ausbildungsverträge können und sollen gern immer geschlossen werden! Dafür bedarf es keiner Meldung des kurzarbeitenden Betriebes oder einer Zustimmung durch die Agenturen für Arbeit.



Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat der Gesetzgeber sogar befristete Fördermöglichkeiten geschaffen, mit denen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für beginnende Ausbildungen finanziell unterstützt werden.

Können Azubis auch bei Kurzarbeit im Anschluss übernommen werden?

Die Übernahme ehemaliger Auszubildender in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis gehört zu den zwingenden Gründen für einen Personalaufbau, trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld und kann ohne gesonderte Begründung vorgenommen werden.

Unternehmen geben bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit ergänzend eine kurze Erklärung ab, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht hat, weil Auszubildende übernommen wurden.



Sofern die Abrechnungsunterlagen online übermittelt werden, kann dazu beispielsweise ein separates Dokument als „Sonstiges“ beigefügt werden. Das Gleiche gilt auch für Studienabgängerinnen und Schulabgänger.

Wenn Auszubildende nach ihrer Ausbildung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden, kann auch für sie Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Für Fragen stehen Ihnen die regionalen Agenturen für Arbeit vor Ort gern zur Verfügung

Kontakt: Telefon: 080045555-20

Quelle: Agentur für Arbeit Jena