Skip to main content

Parlament muss zustimmen

Beschlossen: Merkel will Bundes-Notbremse

Bundes-Notbremse geplant: Kanzlerin Angela Merkel und Kabinet bringt bundesweit einheitliche Corona-Verschärfungen auf den Weg.
Bundes-Notbremse geplant: Kanzlerin Angela Merkel und Kabinet bringt bundesweit einheitliche Corona-Verschärfungen auf den Weg.
Foto: Screenshot/bundesregierung.de
Teilen auf

Wenn es nach der Bundesregierung geht, haben Länder und Kommunen jenseits der Inzidenz 100 bald nichts mehr zu melden. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung einigte sich das Kabinett am Dienstag.

Jena. In seiner Sitzung am heutigen Dienstag hat das Bundeskabinett die Änderung des Infektionsschutzkonzeptes beschlossen. Ziel ist es, den Flickenteppich an Corona-Maßnahmen in Deutschland zu beenden. Stattdessen sollen nun bundesweit einheitliche Maßnahmen gelten, wenn ein Landkreis drei Tage in Folge die Corona-Inzidenz von 100 überschreitet.

In weiten Teilen Deutschlands müssen sich die Menschen demnach auf verschärfte Corona-Regeln wie Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden einstellen. Konkret sieht der Beschluss folgende Maßnahmen ab einer Inzidenz von 100 vor:

Ausgangssperre

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder eines dazugehörenden Gartens ist zwischen 21 und 5 Uhr nachts verboten. Ausnahmen gibt es für den Weg zur Arbeit, medizinischen Notfällen oder der Versorgung von Tieren.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch mit zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person eines anderen Haushalts erlaubt. Ausgenommen davon sind deren Kinder, sofern sie unter 14 Jahre alt sind.

Einzelhandel

Alle Geschäfte bleiben zu. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Dort gelten alle bisherigen Hygiene-Maßnahmen weiterhin.

Freizeit- und Kultureinrichtungen

Freizeiteinrichtungen dürfen nicht öffnen. Bereits wieder geöffnete Zoos, Theater, Museen und Kinos müssen wieder schließen.

Für Gottesdienste gelten die bereits bestehenden Maßnahmen weiterhin. Hier gibt es keine strengeren Regeln.

Gastronomie und Hotels

Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen bleibt jedoch bis 21 Uhr erlaubt. Lieferungen sollen auch nach 21 Uhr erlaubt sein.

In Hotels gilt weiterhin: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Körperpflege

Körpernahe Dienstleistungen sind verboten, sofern sie keinen medizinischen Zweck erfüllen. Friseure dürfen geöffnet bleiben. Kunden müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Testpflicht in Unternehmen

Auf eine generelle Testpflicht für Unternehmen konnte sich das Kabinett nicht einigen. Beschlossen wurde jedoch eine Angebotspflicht. Betriebe müssen demnach ihren Angestellten einmal pro Woche ein Testangebot machen.

Schulen und Kitas

Indes soll der Präsenzunterricht an Schulen auch über die Inzidenz von 100 hinaus gewährleistet bleiben. So sollen Schulen und Kitas erst ab einer Inzidenz von 200 geschlossen werden. Den Ländern steht es dann frei, eine Notbetreuung einzurichten.

Unabhängig von der Inzidenz einigte sich das Kabinett auf eine Testpflicht an Schulen. Schüler müssen sich demnach zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen.

Merkel hält Beschluss für überfällig.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte auf einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung, der Beschluss sei überfällig gewesen. Damit setze man die Notbremse bundesweit durch. Diese greife nun bei entsprechender Inzidenz automatisch durch und sei nicht mehr Auslegungssache der Länder.

Letztere sollen nur noch für Inzidenzen unterhalb der 100 über Maßnahmen entscheiden dürfen. „Wir müssen die dritte Welle bremsen, brechen, umkehren. Es hat sich gezeigt, dass die bisherigen Bund-Länder-Besprechungen dafür nicht ausreichen. Wir müssen stringenter und konsequenter vorgehen“, so Merkel.

Über die Gesetzesänderung müssen nun noch Bundestag und Bundesrat abstimmen.

Text: Johannes Pfuch