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Stadtrat muss noch zustimmen

Mieterlass für kulturell genutzte KIJ-Objekte in Jena

Die Mieten für kulturell genutzte KIJ-Gebäude sollen 2021 komplett erlassen werden.
Die Mieten für kulturell genutzte KIJ-Gebäude sollen 2021 komplett erlassen werden.
Foto: Till Neumann/pixelio.de
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Der Kulturausschuss der Stadt Jena möchte Mieten für kulturell genutzte Objekte der KIJ für das gesamte Jahr 2021 erlassen. Dem muss der Stadtrat noch zustimmen.

Jena. Der Kulturausschuss der Stadt Jena hat sich dafür ausgesprochen, den Miet- und Pachterlass für kulturell genutzte Räume, Immobilien und Grundstücke des städtischen Eigenbetriebes KIJ zu verlängern. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.



Hintergrund ist der Beschluss des Stadtrates vom Mai 2020, Maßnahmen zur Unterstützung und Sicherung der Kultur in Jena zu unternehmen. Eine dieser Maßnahmen war der Miet- und Pachterlass für Objekte der KIJ, der jedoch auf maximal ein halbes Jahr beschränkt war.

Da die aktuelle Pandemiesituation Vereins- und kulturelle Aktivitäten weiterhin stark einschränkt und diese Einnahmen fehlen, soll den Akteuren auch für das gesamte Kalenderjahr 2021 die Möglichkeit geschaffen werden, sie von entsprechenden Miet- und Pachtverpflichtungen zu entbinden.



Die Entscheidung hierbei soll unter Berücksichtigung der Gesamtsituation für jeden Antragsteller einzeln getroffen werden.

Die Empfehlung muss vom Stadtrat erst noch beschlossen werden. Wenn es dazu kommt, sollen auch die bis dahin in 2021 bereits gestundeten Mieten und Pachten rückwirkend erlassen werden können.

Text: Johannes Pfuch