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Kanzlerin rudert zurück

Nach heftiger Kritik: Oster-Lockdown ist vom Tisch

Auf der heutigen Regierungsbefragung stand Kanzlerin Angela Merkel den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort aufgrund ihres Rückziehers bezüglich des Oster-Lockdowns.
Auf der heutigen Regierungsbefragung stand Kanzlerin Angela Merkel den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort aufgrund ihres Rückziehers bezüglich des Oster-Lockdowns.
Foto: Screenshot/bundesregierung.de
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Kanzlerin rudert zurück: Nach massiver Kritik erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch, dass der in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Oster-Lockdown wieder gestrichen wird.

Jena. Die Osterruhe, auf die sich Ministerpräsidenten und Kanzlerin am Montag einigten, ist vom Tisch. Nach heftiger Kritik teilte Kanzlerin Angela Merkel am Mittwochvormittag mit, dass die entsprechende Passage aus dem Beschluss vom Montag gestrichen werde. Die restlichen Corona-Maßnahmen sollen demnach nichtsdestotrotz weiter Bestand haben.

Kanzlerin bittet um Verzeihung

In einem Statement an die Öffentlichkeit bat Merkel die Bevölkerung um Verzeihung und bezeichnete die Osterruhe qua Amt als einzig und allein ihren Fehler: „Ein Fehler muss als Fehler erkannt und korrigiert werden, wenn möglich noch rechtzeitig.

Gleichwohl weiß ich natürlich, dass dieser gesamte Vorgang zusätzliche Verunsicherung auslöst. Das bedaure ich zutiefst und dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung“, so Merkel.

Die Idee des Oster-Shutdowns sei mit bester Absicht entworfen wurden, wäre aber in der Kürze der Zeit nicht gut genug umsetzbar gewesen, wenn sie überhaupt gut genug umsetzbar gewesen wäre, sodass Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zueinandergestanden hätten.

Juristische und inhaltliche Unklarheiten

Ursprünglich war bei der Konferenz am Montag vereinbart worden, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland von Gründonnerstag bis Ostermontag nahezu komplett herunterzufahren (wir berichteten: Alles dicht: Fünf Tage Oster-Lockdown)

Sowohl Gründonnerstag als auch Karsamstag, eigentlich reguläre Arbeitstage, sollten als „Ruhetage“ gelten, die wie Feiertage zu behandeln seien. Lediglich am Samstag sollten Supermärkte öffnen dürfen. Über die gesamten Ostertage wären Versammlungen verboten gewesen.

Unklar war jedoch, wie die Maßnahme in der Kürze der Zeit juristisch umgesetzt werden sollte. Demnach prüfte das Kanzleramt zuletzt noch, ob die „Ruhetage“ überhaupt wie Feiertage bewertet werden können.

Darüber hinaus klärte die Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz nicht, welche Betriebe konkret von der Maßnahme betroffen seien, ob es für etwaige Produktionsausfälle eine finanzielle Entschädigung gebe und ob trotz ausgefallener Arbeitsstunden ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehe.

Text: Johannes Pfuch