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Stufenplan vorgestellt

Kitas und Schulen: So plant Thüringen die Öffnung

Wenn am 1. März die Schulen wieder öffnen sind es noch 19 Wochen bis zum Schuljahresende.
Wenn am 1. März die Schulen wieder öffnen sind es noch 19 Wochen bis zum Schuljahresende.
Foto: Volker Oerschkes/pixelio.de
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Kitas und Schulen öffnen wieder: Thüringen will mit verschiedenen Stufen einen schrittweisen Ausstieg aus dem Corona-Lockdown.

Jena. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter informierte am Dienstag in der Regierungsmedienkonferenz zu den nächsten Öffnungsschritten im Schul- und Kitabereich.

Grundschulen sollen laut Holter vom 22. Februar landesweit wieder öffnen. Damit entfällt die Notbetreuung, da die Kinder wieder täglich die Schule im eingeschränkten Präsenzunterricht besuchen können. Eine Präsenzpflicht besteht laut des Ministers jedoch nicht.



Alle anderen Schülerinnen und Schüler sollen dann vom 1. März an wieder in Präsenz unterrichtet werden, wobei auch hier keine Präsenzpflicht besteht.

Auch Kindergärten sollen ab kommenden Montag wieder öffnen. Die Notbetreuung entfällt dann wieder.

So soll der Stufenplan aussehen:

ab 22. Februar 2021:

  • Kindergärten und Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
  • Damit entfällt die Notbetreuung.
  • Die Betreuung und Beschulung erfolgen im Primarbereich in der festen Gruppe, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.

ab 1. März 2021:

  • Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in eingeschränkten Regelbetrieb.
  • Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt
  • eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.

Schülerinnen und Schüler können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Schulleitung auch ohne Vorlage medizinischer Gründe von der Präsenzpflicht befreit werden.

Die Regierungsmedienkonferenz ist hier nachzuhören.

Weitere Details werden in der neuen Verordnung geregelt. Diese tritt am 19. Februar 2021 in Kraft.

Text: Jana Baumgarten