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Formelle Anpassung

Thüringen verlängert Lockdown bis 19. Februar

Der Freistaat Thüringen verlängert Lockdown bis 19. Februar.
Der Freistaat Thüringen verlängert Lockdown bis 19. Februar.
Foto: thüringen.de
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Formelle Anpassung: Weil der ursprüngliche Termin nicht einzuhalten sei, verlängert Thüringen den Lockdown um fünf Tage bis zum 19. Februar.

Jena. Als erstes Bundesland hat die Thüringer Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen, den bis zum 14. Februar geltenden Lockdown um fünf Tage zu verlängern.

Die geltenden Corona-Maßnahmen wie die Schließung des Einzelhandels, der Gastronomie sowie von Kindergärten und Schulen gelten damit mindestens bis zum 19. Februar. Auch die geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.



Zusätzlich dazu wird die neue Thüringer Verordnung um die Einreiseregelungen für Reiserückkehrer aus sogenannten „Virus-Variantengebieten“, also stark von mutierten Coronaviren betroffenen Ländern, ergänzt.

Unter anderem wird die Dauer der Quarantäne dadurch wieder auf 14 Tage angehoben und ist nicht mehr durch einen Negativtest verkürzbar.

Verlängerung eine formelle Anpassung

Laut dem Thüringer Gesundheitsministerium handele es sich bei der Verlängerung des Lockdowns um eine formelle Anpassung.



Wegen der nun erst für den 10. Februar terminierten nächsten Ministerpräsidentenkonferenz sei eine Verlängerung unvermeidbar gewesen, um alle notwendigen Beteiligungsläufe, unter anderem die Einbeziehung des Landtages, der die Beschlüsse von Bund und Ländern ratifizieren muss, sicherstellen zu können.

Zum ursprünglichen Termin des Außerkrafttretens der Corona-Verordnung am 14. Februar sei dies nicht realisierbar gewesen.

Die neue Thüringer Verordnung ist hier zum Nachlesen.

Text: Johannes Pfuch