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Neue Allgemeinverfügung

Spielplätze in Jena öffnen am Mittwoch

Ab Mittwoch werden in Jena die Spielplätze wieder geöffnet.
Ab Mittwoch werden in Jena die Spielplätze wieder geöffnet.
Foto: Susann Schmidt/Archiv
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Verschobene Allgemeinverfügung kommt: Ab Mittwoch werden die Jenaer Spielplätze wieder geöffnet. Dabei gelten jedoch weiterhin die Abstandsregeln.

Jena. Ab dem morgigen Mittwoch wird in Jena eine neue Allgemeinverfügung in Kraft treten. Darin werden neben redaktionellen Anpassungen die Voraussetzungen für das Betreten der öffentlich zugänglichen Spielplätze geregelt.

Personen über 14 Jahre müssen auf Spielplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zwischen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, ist auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu achten.

Damit wird dem Infektionsschutz Rechnung getragen. Außerdem sind die Eltern angehalten auf ausreichend Abstand der Kinder zu achten.

Allgemeinverfügung kommt mit Verspätung

Die ursprünglich für letzte Woche angekündigte neue Allgemeinverfügung wurde unter dem Eindruck des Nachweises der britischen und südafrikanischen Corona-Mutation in Jena vom Krisenstab in Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen verschoben.

Nach Einordnung der Lage werden nun im Rahmen der neuen Allgemeinverfügung auch die Spielplätze unter neuen Infektionsschutzauflagen wieder geöffnet. Je länger der Lockdown anhält, desto wichtiger ist es, dass Kinder Möglichkeiten zur Bewegung an der frischen Luft haben.

Aber auch mit der Öffnung der Spielplätze bleibt der Appell bestehen, insbesondere die freie Natur zu nutzen.

Sollte sich die Infektionslage wieder verschärfen, dann behält sich die Stadt weitere Regelungen für die öffentlichen Spielplätze vor – etwa eine Begrenzung der Personenzahl oder die eingeschränkte Nutzung von Spielgeräten. Auch dies ist nun durch die Allgemeinverfügung geregelt.

Weitere Regelungen:

  • Sollte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, dann muss unverändert ein schriftliches ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Die Anforderungen an den Inhalt wurden, um die datenschutzrechtlichen Interessen der betreffenden Personen zu wahren, angepasst.
  • In der Innenstadt wird das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch auf die Straßen Nonnenplan und Kollegiengasse ausgeweitet.

Quelle: Stadt Jena