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Ratgeber Mietrecht

Mieterhöhung: Wann ist sie gültig?

Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig.
Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig.
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Erneut soll das Mietrecht verschärft und damit Mieter vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt werden.

Jena. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht, um gegen steigende Mieten in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München vorzugehen.

Besonders dort zeigte die Bremse jedoch wenig Wirkung, da sie von vielen Vermietern schlicht ignoriert wurde und verzweifelte Wohnungssuchende nicht dagegen vorgingen.

Ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas soll laut Welt.de die Fehler der Mietpreisbremse beheben. Bei Mieterhöhungen soll demnach der Mietspiegel der vergangenen acht Jahren berücksichtigt werden. Bei Modernisierungskosten sollen Hauseigentümer zudem nur noch maximal acht Prozent aufschlagen dürfen, anstatt wie bisher elf Prozent.

Zusätzlich soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden, wodurch bei Modernisierungen nur noch maximal drei Euro je Quadratmeter im Monat aufgeschlagen werden dürfen. Bis dieser Gesetzesentwurf von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, haben Vermieter weiterhin die Möglichkeit, die Mietkosten zu erhöhen – jedoch nicht ohne Einschränkungen.

  • Nicht erlaubt sind beispielsweise plötzliche und unangekündigte Erhöhungen des Mietpreises. In Deutschland gilt dafür eine Frist von mindestens drei Monaten, in denen Mieter die Möglichkeit haben, die Erhöhung zu prüfen oder Einspruch einzulegen. Unterstützung erhalten sie dabei von Netzwerken wie FragRobin.de, auf denen nützliche Informationen gesammelt werden und im Notfall sogar ein Anwalt engagiert werden kann. Dort wird beispielsweise auch darauf verwiesen, dass eine Miete nur einmal alle zwölf Monate erhöht werden darf – auch wenn Modernisierungen der Grund sind. Zusammen mit der Ankündigungsfrist ist eine Mieterhöhung dadurch faktisch nur alle 15 Monate möglich.

  • Erlaubt ist hingegen eine Mieterhöhung innerhalb der gesetzlichen Frist und aufgrund einer Modernisierung. Dabei handelt es sich meist um einer energetische Sanierung der Wohnräume oder des Gebäudes. Häufig werden dabei die Heizung oder Wärmedämmung erneuert und bis zu elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen. Ärgerlich ist dabei: Der Einspareffekt muss nicht zwangsweise beim Mieter ankommen, sondern dient in erster Linie dazu, die Klimabilanz der Wohnung zu erhöhen. Daher zahlen Mieter nach einer Modernisierung meist mehr, sparen dafür aber häufig keine Heizkosten ein.

Text: Susann Schmidt
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de