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Ratgeber

Optimaler Haftpflichtschutz für jede Situation

Mit einer Haftpflichtversicherung kann man sowohl sich selbst als auch andere gegen die Tücken des Alltags absichern.
Mit einer Haftpflichtversicherung kann man sowohl sich selbst als auch andere gegen die Tücken des Alltags absichern.
Foto: tokamuwi/ pixelio.de
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Jeder, der Personen, Sachen oder Vermögen schädigt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch zur Ersatzzahlung bis in unbegrenzte Höhe verpflichtet. Haftpflichtversicherungen treten im Schadenfall für ihre Versicherten ein und bewahren sie so vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken. Dabei sind nicht alle Haftpflichtversicherungen Pflicht, aber zur Absicherung von vielen möglichen Schäden dennoch empfehlenswert.

Jena. Einmal nicht genügend aufgepasst und schon ist ein Schaden bei einer anderen Person entstanden. Wenn dieser nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, trägt die Privathaftpflichtversicherung stellvertretend für den Versicherten das wirtschaftliche Risiko. Andernfalls müsste der Versicherte mit seinem gesamten Einkommen bzw. Vermögen dafür einstehen, sofern der Schaden aus seinem Fehlverhalten resultiert ist.

Um sicherzustellen, dass die Haftpflichtversicherung auch bei sehr hohen Schadensersatzzahlungen bürgt, ist es sehr wichtig, dass Versicherte eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen. Wie man sich trotzdem eine günstige Versicherungsprämie sichern kann, zeigt ein Vergleich der Policen unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften.

Formen der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt zwar weitgehend Sach- und Personenschäden im Privatleben ab, für einige Schadensersatzansprüche bietet die private Haftpflichtversicherung jedoch keinen Schutz. Für einen solchen Fall muss eine spezielle Art von Haftpflicht abgeschlossen werden. Zu den wichtigsten Konstellationen, in denen eine Haftpflicht erforderlich sein kann, zählen die Folgenden:

  • Die Kfz- Haftpflichtversicherung ist anders als die private Haftpflicht eine Pflichtversicherung, da ohne sie kein Fahrzeug zugelassen wird. Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter kommt für Schadensersatzansprüche aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die zum Beispiel infolge eines selbst verursachten Verkehrsunfalls mit dem versicherten Fahrzeug entstehen.

  • Tierhalter haften für die Schäden, die ihre Haustiere anrichten. Während kleine gezähmte Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, müssen Hundehalter für ihre Vierbeiner extra eine Haftpflicht aufnehmen. In vielen Bundesländern, so etwa in Thüringen, ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar verpflichtend. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es außerdem noch für Pferdebesitzer.

  • Wer im Beruf berät oder auf Anweisung handelt, kann sich in seinem Tun auch einmal irren und dabei die Gesundheit, Sachen oder das Vermögen Dritter schädigen. Die Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und die Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige, Freiberufler und Hebammen sowie die Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte, Steuer-, Vermögens- und sonstige Berater bewahren vor den wirtschaftlichen Folgen von Schäden, die während der Erfüllung beruflicher Aufgaben entstanden sind. Teilweise ist diese Art von Haftpflichtversicherung als Nachweis zur Berufsausübung notwendig. Auch Unternehmen müssen für Schäden finanziell geradestehen, was sich mit einer Betriebshaftpflicht abfedern lässt.

  • Bauarbeiten sind bis zu einer bestimmten Höhe in der Privathaftpflicht inbegriffen. Der Bau eines Hauses übersteigt diese jedoch, weshalb eine Bauherrenhaftpflicht unumgänglich ist. Denn der Bauherr haftet, wenn Personen oder Gegenstände durch die Bauarbeiten oder aufgrund von Verkehrssicherungspflichtverletzungen zu Schaden kommen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstücks- und Immobilienbesitzer springt dagegen bei Forderungen aus Schäden ein, die im Zusammenhang mit dem Grundstück oder dem Haus entstanden sind.

Wo Erweiterungen sinnvoll sein können

Neben besonderen Haftungsschäden, die mit gesonderten Policen ausgeglichen werden können, gibt es Situationen, in denen Deckungserweiterungen der privaten Haftpflichtversicherung angebracht sein können. Mieter sind beispielsweise meist gut mit einer Haftpflicht beraten, die zusätzlich Unterstützung bei Mietsach- und Allmählichkeitsschäden sowie Schlüsselverlust bietet.

In ehrenamtlichen Tätigkeiten wie auch bei risikoreichen Hobbys wie der Jagd sowie Renn- oder Kampfsport kommt man um eine Erweiterung des Haftpflichtschutzes oft nicht herum. Inzwischen beinahe unerlässlich ist eine Forderungsausfalldeckung, da immer mehr Menschen gänzlich ohne private Haftpflicht unterwegs sind. Schädigen diese Menschen einen selbst, kann es passieren, dass man die Kosten selbst tragen kann, falls sie auch sonst zahlungsunfähig sind.

Eine Forderungsausfallsdeckung erstattet dann die Ausgaben, die sich infolge der Schädigung durch einen anderen ergeben haben. 

Text: Thorsten Lux
Foto: tokamuwi/ pixelio.de