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Nach Gerichtsentscheid

Thügida-Demo: Jena verzichtet auf weitere Rechtsmittel

Auch wenn OB Albrecht Schröter mit Ablehnung reagiert: Die Stadt Jena wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera, die Thügida-Demo am 20. April zu genehmigen, keine Rechtsmittel einlegen.
Auch wenn OB Albrecht Schröter mit Ablehnung reagiert: Die Stadt Jena wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera, die Thügida-Demo am 20. April zu genehmigen, keine Rechtsmittel einlegen.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Die Stadt Jena wird keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera einlegen. Damit kann die Thügida am 20. April in Jena demonstrieren.

Jena. Das Gericht hatte am 11. April entschieden, dass die so genannteThügida am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, mit Fackeln durch Jena marschieren darf. Gegendemonstranten haben ihrerseits Aktionen angekündigt.  

„Dieser Beschluss stößt in Jena auf absolutes Unverständnis. Wir hätten angesichts der Brisanz des Datums eine andere Bewertung erwartet. Aber ich denke, dass die Jenaer aus dem Umstand, dass gerade am Geburtstag des größten Verbrechers der Geschichte mit Fackeln durch die Stadt gezogen werden soll, die richtigen Schlussfolgerungen ziehen“, sagte Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD).





Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wäre nur dann sinnvoll, wenn die Stadt nachweisen könnte, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts falsch und rechtswidrig war. „Dafür aber sehe ich keine realistische Chance“, sagt Martin Pfeiffer, der Leiter des Fachdienstes Recht.

Quelle: Stadtverwaltung Jena