Stadt informiert
Hier ist Böllern in Jena tabu
Teilen auf
Wo in Jena nicht geböllert werden darf: Stadt erinnert an strenge Regeln zu Silvester.
Jena. Kurz vor dem Jahreswechsel weist die Stadt Jena erneut auf die geltenden Feuerwerksregelungen hin.
Besonders wichtig: An zahlreichen Orten der Stadt ist das Abbrennen von Böllern und Raketen strikt verboten.
Klare Verbotszonen in Jena
Bundesweit – und damit auch in Jena – gilt ein Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von:
-
Kirchen
-
Krankenhäusern
-
Kinder- und Altenheimen
-
historischen Gebäuden und denkmalgeschützter Bausubstanz
-
besonders brandempfindlichen Anlagen
Diese Bereiche sollen Menschen, Sachwerte und das kulturelle Erbe schützen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Was erlaubt ist – und wann
-
Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): ganzjährig erlaubt.
-
Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk): nur am 31. Dezember und 1. Januar zulässig.
Bürgermeister Benjamin Koppe betont, dass die bundesweite Debatte über Feuerwerksverbote zeige, wie wichtig die Einhaltung dieser Regeln sei – auch wegen Belastungen für Einsatzkräfte, Umwelt und Tiere.
Lärm, Feinstaub und Brandgefahr
Feuerwerk verursacht extreme Lärmspitzen, die Menschen und Tiere stark belasten.
Zudem entstehen laut Umweltbundesamt jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub, drei Viertel davon in der Silvesternacht.
In Jena kommt regelmäßig zusätzlicher Aufwand durch Müll und liegengebliebene Feuerwerksreste hinzu.
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Bränden durch Feuerwerkskörper – etwa an Müllcontainern oder auf Balkonen.
Zwar gingen schwere Verletzungen zurück, doch alkoholbedingte Einsätze blieben häufig.
Appell an die Bevölkerung
Die Stadt ruft dazu auf, Feuerwerk nur verantwortungsvoll und im erlaubten Rahmen zu nutzen – mit Abstand zu Gebäuden, ohne Alkoholeinfluss und mit Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere.
So sollen Einsatzkräfte entlastet und ein sicherer Jahreswechsel ermöglicht werden.
Quelle: Stadt Jena
