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Voraussetzungen für Lockerungen

Stadt Jena: Hinweise für Geimpfte und Genesene

Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten mit der neuen Verordnung der Bundesregierung seit Sonntag keine Ausgangsbeschränkungen mehr.
Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten mit der neuen Verordnung der Bundesregierung seit Sonntag keine Ausgangsbeschränkungen mehr.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Lockerungen für geimpfte und genesene Personen: Die Stadt Jena gibt Hinweise, was zu beachten ist. Bescheinigungen werden vom Fachdienst Gesundheit verschickt.

Jena. Am Wochenende ist eine neue Bundesverordnung in Kraft getreten, wonach für geimpfte und genesene Personen weitere Lockerungen greifen.

Als vollständig geimpft gilt man 14 Tagen nach der zweiten Einzeldosis (Biontech, Moderna, AstraZeneca) oder 14 Tage nach der letzten Einzeldosis (Johnson&Johnson). Bei einer genesenen Person reicht ebenfalls eine verabreichte Impfstoffdosis.

  • Man muss im Besitz eines auf die Person ausgestellten Impfausweises sein (und sollte darüber hinaus ein Ausweisdokument mit sich führen).
  • In Thüringen soll bald die Möglichkeit eines digitalen Impfnachweises eingeführt werden.

Als genesen gelten die Personen, deren Corona-Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Die genesene Person muss einen Nachweis mit sich führen.



Dies kann ein positiver PCR-Test sein (ebenfalls mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt) oder eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung, die sich auf eine mittels PCR bestätigte Infektion stützt. Nicht ausreichend ist ein Nachweis eines Antikörpertests für Genesene. 

  • Der Fachdienst Gesundheit verschickt Anfang der Woche an alle in der Jenaer Statistik gemeldeten Genesenen aus den letzten 12 Monaten eine Bescheinigung, die als Nachweis genutzt werden kann.

Quelle: Stadt Jena