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Neue StVO in Kraft

Achtung Autofahrer: Ab Dienstag wird es teurer!

Fuß vom Gas: Ab sofort kann es richtig teuer werden.
Fuß vom Gas: Ab sofort kann es richtig teuer werden.
Foto: Ben Baumgarten
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Härtere Strafen: Die neue Straßenverkehrsordnung tritt am morgigen Dienstag in Kraft. Fahrverbot schon ab 21 km/h zu schnell.

Berlin. Nun ist es amtlich. Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen.

Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Neue Bußgelder für Temposünder

Mit der StVO-Novelle, möchte der Gesetzgeber den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.

Ab 21 km/h zu viel: Führerschein weg

Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.

Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick über die Sanktionen nach der StVO-Novelle:





Weitere Neuerungen:

Rettungsgasse, seitlicher Sicherheitsabstand und Parkverstöße

Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, werden Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse zukünftig härter sanktioniert.

Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, müssen künftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Nachdem die StVO-Novelle in Kraft getreten ist, kommen auf Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, folgende Sanktionen zu:

  • 200 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte
  • ein Monat Fahrverbot

Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in solchen Fällen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.

Außerdem treten folgende Verschärfungen der Sanktionen mit der StVO-Novelle in Kraft:

  • Halten in zweiter Reihe: 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt
  • Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 Euro

Der Gesetzgeber hat weiterhin den in § 5 Abs. 4 StVO benannten „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert.

Nach der StVO-Novelle müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand halten und außerorts wenigstens 2 m.

Nutzung von Blitzer-Apps wird teuer

Wer eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt, für den beträgt das Bußgeld 75 Euro, dazu kommt noch ein Punkt in Flensburg.

Quellen und weiterführende Links

Quelle: www.bussgeldkatalog.org