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Die Stadt informiert

Versammlungen in Jena – Was ist erlaubt?

Blick auf Jenas Innenstadt
Blick auf Jenas Innenstadt
Foto: Jürgen Scheere/Archiv
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Versammlungen und Demonstrationen in Jena sind seit Donnerstag wieder erlaubt. Die Stadt beantwortet, was erlaubt ist und wo es weiterhin Einschränkungen gibt.

Jena. Mit der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung sind seit dem 23.04.2020 auch Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts (Art. 8 GG) zulässig.

Die Stadt beantwortet, was erlaubt ist und was nicht:

Was ist erlaubt?

Erlaubt sind nur solche Zusammenkünfte mehrerer Personen, die an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben wollen, also eine Demonstration durchführen wollen.

Gibt es Einschränkungen?

Ja! In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 30 und unter freiem Himmel maximal 50 Personen zusammenfinden. Die Versammlungen sind vorher anzuzeigen.

Insbesondere bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten hohe hygienische Sicherheitsanforderungen.

Was bleibt verboten?

Unverändert verboten sind alle sonstigen Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte (Unterhaltung, Sport, Freizeit, Musik usw.).



Dies betrifft trotz der Bezeichnung auch Versammlungen (Vereinsversammlung, Gesellschafterversammlung usw.), die nicht unter das Versammlungsrecht fallen.

Hier bleibt es dabei: ein Zusammentreffen von mehr als 2 Personen bzw. mehr als den in einem Haushalt lebenden Personen und einer haushaltsfremden sind verboten.

Mehr Informationen unter: www.jena.de/corona

Quelle: Stadt Jena