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24.900 Euro

DFB-Urteil: Fette Geldstrafe für Jena

Wegen zündelnder Fans muss der FCC eine saftige Strafe zahlen.
Wegen zündelnder Fans muss der FCC eine saftige Strafe zahlen.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena in mündlicher Verhandlung wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt.

Jena. Bis zu 8.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre. 

Ursprünglich hatte Jena Einspruch gegen eine am 2. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro eingelegt, nachdem Jenaer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels gegen Sonnenhof Großaspach am 28. Juli 2018 zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt hatten.

Nun kamen in der Anklage weitere Punkte hinzu: Vor und während des DFB-Pokalspiels gegen Union Berlin am 19. August 2018 brannten im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 47 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurde in der zweiten Halbzeit dreimal eine Papierrolle in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen. Diese Vorgänge wurden nun mit 20.500 Euro bestraft.



Darüber hinaus warfen Jenaer Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 14. September 2018 bei einem Eckstoß für die Gastgeber mindestens drei Gegenstände in Richtung der Eckfahne. Das wurde mit 900 Euro sanktioniert. Zusammen ergibt sich demnach eine Summe von 24.900 Euro.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Das Sportgericht hat keine Veranlassung gesehen, von der ständigen Rechtsprechung bei Zuschauerfehlverhalten abzuweichen. Das Strafmaß hat sich an dem vor dieser Saison eingeführten Strafzumessungsleitfaden orientiert."

Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann der Verein binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.

Quelle: DFB