Skip to main content

Ortsabwesenheit beantragen

Urlaub von der Arbeitslosigkeit – geht das?

Grundsätzlich ist auch für Arbeitslose Urlaub möglich, sofern gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Grundsätzlich ist auch für Arbeitslose Urlaub möglich, sofern gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Foto: Michael Baumgarten
Teilen auf

In wenigen Tagen beginnen die Sommerferien und damit für viele auch die Urlaubszeit. Für viele Arbeitslose steht die Frage, ob sie auch ein paar Tage abschalten und in den Urlaub fahren können.

Jena. Grundsätzlich ist dies möglich, sofern ein paar gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Arbeitslose müssen für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können.

Die Agentur für Arbeit kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zustimmen, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Während der Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben.

Bevor Arbeitslose in den Urlaub fahren, müssen sie diese Ortsabwesenheit beantragen und genehmigen lassen. Kunden der Arbeitsagentur können für die Beantragung den e-Service unter www.arbeitsagentur.de nutzen.



Dort gibt es ein Formular, mit dem die Ortsabwesenheit beantragt und per Mail an die Agentur für Arbeit gesandt werden kann. Auch telefonisch kann die Ortsabwesenheit unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 beantragt werden.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Auch sie müssen jede Ortsabwesenheit rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter beantragen und die Zustimmung einholen.

Quelle: Agentur für Arbeit