Skip to main content

Tierbesitzer sind sauer

Grünabfall als Tierfutter: Mitnahme verboten?

Warum verweigern so viele Märkte die Mitnahme von Grünabfällen?
Warum verweigern so viele Märkte die Mitnahme von Grünabfällen?
Foto: Kati Beerendorf
Teilen auf

Die Abfalltonnen in den Gemüseabteilungen der Supermärkte sind oft reichlich gefüllt mit allerhand Nagerleckereien. Doch immer öfter schieben die Betreiber den Haustierbesitzern einen Riegel vor.

Jena. Ein beliebtes Ziel für den Wocheneinkauf ist ein großer Supermarkt in Lobeda-West. Dort kann nicht nur jeder von der vielfältigen Auswahl im Sortiment profitieren, sondern auch von der großen Obst- und Gemüseabteilung, in der es immer reichlich Grünfutter für vierbeinige Mitbewohner gibt.

Es stellte nie ein Problem dar, dort etwas mitzunehmen. Irgendwann jedoch begannen Kassiererinnen und Kassierer, die Kunden direkt dazu aufzufordern, die gepackte Tüte wieder herzugeben. Die Mitnahme von Grünabfällen sei ab sofort verboten.

Supermärkte werden immer erfinderischer

Immer mehr Supermärkte verweigern die Herausgabe von Möhrenkraut, Kohlrabiblättern und anderen Abfällen, über die Haustiere sich freuen würden. In einem Jenaer Discounter sind Bundmöhren zum Beispiel seit kurzem noch einmal extra in Folie eingeschweißt, um das Abtrennen des Krautes zu unterbinden.

Abfall ist Eigentum des Supermarktes

Wie uns eine Hasenbesitzerin schildert, wurde sie erst kürzlich in der Innenstadt sogar des Diebstahls bezichtigt - wegen einiger Kohlrabiblätter aus dem Abfallbehälter in der Gemüseabteilung. Schließlich könne sie auch nicht einfach in eine Tafel Schokolade beißen, wenn ihr danach sei. Der Ladenbesitzer drohte ihr mit der Polizei. Es blieb ihr nichts anderes übrig, als die Kohlrabis zu bezahlen, von denen sie die Blätter angeblich abgerissen haben sollte.

„Ich gehöre nicht zu den Kaninchenbesitzern, die sich skrupellos in der Gemüseabteilung an Bundmöhren vergehen. Wenn die Abfallkörbe leer sind, habe ich schlicht und ergreifend einfach Pech.“, erklärt die Betroffene ausdrücklich. Dass Containern in Deutschland verboten ist, sei ihr bekannt. Nur habe sie dies nie auf die Mülleimer in den Supermärkten bezogen.



Rechtlich gesehen müssen die Haustierbesitzer jedoch nachgeben, denn ohne Erlaubnis gilt das Mitnehmen von Grünabfällen als Diebstahl. Auch der Müll eines Supermarktes gilt als dessen Eigentum und darüber kann er frei verfügen.

Nirgendwo ein Hinweis auf das Verbot

Im Alltag begegnen wir unzähligen Verbotsschildern. Auf Kaffeebechern vermerken wir selbstverständliche Warnungen vor der Temperatur des Inhaltes. Jede Ladentür untersagt Hunden den Zutritt, aber in keinem Supermarkt in Jena ist ein Hinweis darauf zu finden, dass das sonst geläufige Mitnehmen von Grünabfällen als Diebstahl gewertet wird. Dies teilte uns ein anderes Ehepaar mit, das ebenfalls Probleme mit der Futterbeschaffung für seine Kaninchen hat.

Lieber entsorgen als verschenken

Es ist nicht in Ordnung, beispielsweise Bundmöhren unverkäuflich zu machen, indem man das Kraut abreißt und die Möhren in der Kiste herumkullern lässt. Doch provokant betrachtet ist es logisch, dass unseren Haustieren ihr Futter verwehrt wird, wenn vor Ladenschluss im Supermarkt Kisten mit tadellosen Backwaren bereit zur Entsorgung stehen.
Laut der Organisation WWF landen jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Der Begriff „Wegwerfgesellschaft“ ist durchaus nicht neu. Aber das nur am Rande.

Die Abhängigkeit von kulanten Supermärkten sollte zukünftig jedoch deutlich nachlassen. Draußen erwacht die Natur gerade aus ihrem Winterschlaf. Bald wachsen dort wieder genügend frische Sachen, um hungrige Kaninchenmägen zu füllen.

Text: Kati Berendorf