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Polizei und Staatsanwaltschaft

Weniger Straftaten junger Migranten in Jena

Der 17-jährige Syrer muss sich neben dem Vorfall in der Goethe Galerie für weitere 15 Straftaten verantworten.
Der 17-jährige Syrer muss sich neben dem Vorfall in der Goethe Galerie für weitere 15 Straftaten verantworten.
Foto: Screenshot/JN
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Flüchtlingskriminalität: „In Jena herrscht eine gute Sicherheitslage“. Thomas Quittenbaum, Leiter der Polizeidirektion (LPI) Jena, legte dieses Fazit zur heutigen Pressekonferenz vor.

Jena. „Brennpunkte erkennen und daraus Schwerpunkte bilden“, so sei die Polizei laut Quittenbaum vorgegangen. In Jena seien diese Brennpunkte chronologisch gesehen Neulobeda (ab November 2016), Paradies (Frühjahr 2017) und Stadtzentrum (Winter 2017). Gegenwärtig sei es zu einer deutlichen Beruhigung der Lage gekommen. Die in den letzten Monaten deutlich höhere Polizeipräsenz in diesen Gebieten werde vorerst aufrechterhalten.

Ort des Auftritts von Polizei und Staatsanwaltschaft Gera war die Jugendstation Jena/Saale-Holzland-Kreis in der August-Bebel-Straße 3. Aus gutem Grund. Denn die Vertreter der Ordnungsmacht wollten – nach ausführlicher Pressemitteilung letzter Woche – nun auch persönlich zum Problem der von jungen Flüchtlingen ausgehenden Kriminalität Stellung beziehen. In der 2011 eröffneten Jugendstation arbeiten zusammen Polizei, Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe.

LPI-Leiter Thomas Quittenbaum (l.) und Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Villwock informierten zum Problem der von jungen Flüchtlingen in Jena verübten Straftaten. Foto: Andreas Wentzel

Wobei der Begriff „Flüchtling“ in der vom Leiter der Jugendstation, PHK Christopher Heineck, vorgeführten PowerPoint-Präsentation nicht verwendet wurde. Stattdessen, politisch korrekt, ist darin nur von Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Rede. Unter den Beschuldigten ist kein einziges Mädchen.

Keine Bandenkriminalität

„Wir können keine Bandenkriminalität feststellen“, erklärte Heineck. Die registrierten Straftaten seien entweder von Einzeltätern oder aus einer Gruppe heraus begangen worden. „Revierkämpfe“, die üblichen Reaktionen auf das Erwachsen werden (Adoleszenz) und auch ethnische Konflikte seien Hauptursache für begangenen Gesetzesverstöße wie Sachschäden, Drogendelikte, Land- und Hausfriedensbruch bis zu gefährlicher Körperverletzung.

Seit Sommer 2016 seien rund 160 Strafverfahren junger Menschen (Jugendliche 14 bis 18 Jahre, Heranwachsende 18 bis 21) bearbeitet wurden. Auf Flüchtlinge - Syrer, Iraker und Afghanen - entfielen davon nur die Hälfte. 37 gebündelte Strafsachen gegen 16 junge Flüchtlinge wurden ermittelt. Von 24 Mehrfachtätern hätten 4 eine Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten bis zu 1 Jahr und 6 Monaten erhalten, die in jedem Fall zur Bewährung ausgesetzt worden sei.

Unterbringungsbefehl gegen 17-jährigen Syrer

Gesondert erläuterten Polizei und Justiz den Fall des 17 Jahre jungen Syrers, der es vor allem durch den Mitschnitt seines aggressiven Widerstands gegen Polizisten in der Goethe Galerie zu medialer Bekanntheit bringen konnte, z. B. über 100.000 Views auf YouTube.

Zurzeit, berichtetet Staatsanwalt Rainer Leicht, befindet sich der Jugendliche nach Erlass eines unbefristeten Unterbringungsbefehls nach Paragraph 126 a Strafprozessordnung in einer bayerischen Jugendhilfeeinrichtung. Innerhalb von sechs Monaten muss es zum Prozess am Amtsgericht Jena kommen.



Der Beschuldigte sei mit seinen Eltern im November 2015 in Deutschland eingereist und lebe seit 2016 in Jena. Im Juni werde er das erste Mal auffällig mit einer gefährlichen Körperverletzung. Die zweite folge im August. Vier weitere Straftaten werden von zwischen Oktober und Dezember 2017 verübt, darunter Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz. Im neuen Jahr soll er weitere zehn Straftaten (6 x Hausfriedensbruch) verübt haben, darunter am 24. Januar in der Goethe Galerie und am 12. Februar auf dem Ernst-Abbe-Platz.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte daraufhin am 27. Februar den Unterbringungsbefehl. In keinem Fall habe der Syrer Waffen verwendet, ein religiös-terroristischer Hintergrund sei nicht erkannt worden, antwortete Staatsanwalt Leicht auf Nachfrage.

Text: Andreas Wentzel